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Der bereits inhaftierte, abgesetzte Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu ist in einem weiteren Verfahren zu 25 Monaten Haft wegen Beleidigung eines Staatsbediensteten verurteilt worden. Das berichten österreichische Medien wie Der Standard, Kleine Zeitung, ORF und Kurier übereinstimmend. Das Urteil sieht auch ein politisches Betätigungsverbot vor, das İmamoğlu bei Rechtskraft formal seines Amtes entheben würde.

Internationale Medien wie Turkish Minute und Cumhuriyet ordnen dem Urteil einen konkreten Hintergrund zu: Äußerungen İmamoğlus aus dem Jahr 2022 über einen damaligen Bezirksbürgermeister bei der Eröffnung einer Kläranlage in Tuzla. In diesem Verfahren war İmamoğlu demnach zuvor bereits zweimal freigesprochen worden, ehe ein Berufungsgericht wegen angeblicher Verfahrensfehler eine Neuverhandlung anordnete. Diese Details stammen ausschließlich aus internationaler Berichterstattung und sind nicht anhand von Gerichtsdokumenten gegengeprüft.

Wie im bisherigen Bericht zu den Verfahren gegen türkische Oppositionsbürgermeister dargestellt, war offen, wann ein Urteil im separaten Verfahren gegen İmamoğlu fällt – das ist mit dieser Entscheidung nun teilweise beantwortet. Offen bleibt, ob das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt wird, wie sich das zum größeren Korruptionsprozess gegen İmamoğlu verhält, und ob es Reaktionen von İmamoğlus Verteidigung, der türkischen Justiz oder europäischen Institutionen gibt.

Ein weiteres Urteil gegen İmamoğlu

Der bereits inhaftierte, abgesetzte Istanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu ist in einem weiteren Gerichtsverfahren verurteilt worden: Ein türkisches Gericht sprach ihn der Beleidigung eines Staatsbediensteten schuldig und verhängte 25 Monate Haft. Übereinstimmend berichten österreichische Medien wie Der Standard, Kleine Zeitung, ORF und Kurier über das am Freitag verkündete Urteil, das auch ein politisches Betätigungsverbot vorsieht. Sollte es rechtskräftig werden, würde İmamoğlu damit formal auch sein Amt verlieren – zusätzlich zu der bereits laufenden Untersuchungshaft, in der er sich seit März 2025 befindet.

Internationale Medien wie Turkish Minute und die türkische Zeitung Cumhuriyet ordnen das Urteil einem konkreten, von den österreichischen Kernquellen nicht näher ausgeführten Fall zu: Es geht demnach um Äußerungen İmamoğlus aus dem Jahr 2022 gegenüber einem damaligen Bezirksbürgermeister. Diese Einordnung stammt ausschließlich aus internationaler Berichterstattung und lässt sich derzeit nicht anhand eines Gerichtsdokuments oder einer offiziellen Stelle gegenprüfen.

Worum es in dem Tuzla-Verfahren gehen soll

Laut mehreren internationalen Medienberichten geht der Fall auf die Eröffnung einer Kläranlage im Istanbuler Bezirk Tuzla im Oktober 2022 zurück. Bei der Veranstaltung soll der damalige Tuzla-Bürgermeister Şadi Yazıcı die Stadtverwaltung von Istanbul kritisiert haben, worauf İmamoğlu ihn öffentlich für sein Auftreten kritisiert habe. Genau diese Äußerung bildete demnach den Kern der Anklage wegen Beleidigung eines Staatsbediensteten.

Besonders bemerkenswert an diesem Verfahren: İmamoğlu war in dieser Sache Berichten zufolge bereits zweimal freigesprochen worden, ehe ein Berufungsgericht wegen angeblicher Verfahrensfehler eine Neuverhandlung anordnete – die nun mit der Verurteilung endete. Dieser Verfahrensverlauf erklärt zumindest teilweise, warum türkische Oppositionskreise und ausländische Medien das Verfahren als „umstritten“ bzw. politisch motiviert einordnen. Eine unabhängige rechtliche Bewertung dieser Einschätzung liegt nicht vor, ebenso wenig eine Stellungnahme der türkischen Justiz zu diesem konkreten Vorwurf.

Was das Urteil beantwortet – und was offen bleibt

Wie im bisherigen Bericht zu den Verfahren gegen türkische Oppositionsbürgermeister dargestellt, war offen, wie es im separaten Verfahren gegen İmamoğlu weitergeht und wann mit einem Urteil zu rechnen sei. Das nun verkündete Urteil beantwortet diese Frage in einem der gegen ihn laufenden Verfahren: Es liegt nun eine erstinstanzliche Entscheidung vor. Ob damit auch der größere, im Zusammenhang mit dem Korruptions- und Ausschreibungskomplex stehende Prozess gegen İmamoğlu vorangetrieben oder beeinflusst wird, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor – dieser Prozess gilt nach bisherigem Kenntnisstand als separat und weiterhin anhängig.

Offen ist auch, ob das aktuelle Urteil überhaupt rechtskräftig wird: Nach einer der ausgewerteten Quellen greifen Haftstrafe und Betätigungsverbot erst nach einer Bestätigung in höherer Instanz. Eine Stellungnahme İmamoğlus, seiner Verteidigung oder der türkischen Justiz zu diesem konkreten Urteil liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor; ebenso fehlt bislang eine Reaktion von EU-Institutionen oder europäischen Regierungen speziell auf diese Entscheidung.