Der Prozess gegen den Kabarettisten Günther „Gunkl“ Paal und die beiden mitangeklagten Frauen ist für 22. Oktober 2026 am Wiener Landesgericht angesetzt. Möglich wurde der Termin, weil sowohl Paals Verteidiger Florian Höllwarth als auch der Anwalt der beiden Frauen auf Einspruch gegen die Anklageschrift verzichtet haben; diese ist damit rechtskräftig, ein Urteil liegt aber weiterhin nicht vor. Verhandelt wird vor einem Schöffensenat im Großen Schwurgerichtssaal, angesetzt für rund dreieinhalb Stunden. Laut ihren Rechtsvertretern wollen sich Paal und die beiden Frauen dort schuldig bekennen – eine Ankündigung, die ein tatsächliches Geständnis vor Gericht aber nicht ersetzt. Paal drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft; Haftgründe liegen gegen ihn laut Gericht nicht vor, unter anderem weil das betroffene Mädchen inzwischen in einem Krisenzentrum untergebracht ist.
Der Mutter des mutmaßlichen Opfers und deren Mutter wird schwere Erpressung vorgeworfen: Sie sollen Paal mit der Drohung einer körperlichen Attacke und einer medialen Enttarnung seiner pädophilen Neigungen unter Druck gesetzt und bis Mai insgesamt rund 159.000 Euro von ihm erhalten haben – eine Zahl, die von einer zuvor berichteten Summe von rund 189.000 Euro abweicht; welche Angabe zutrifft, ist offen. Berichtet wird zudem, laut Anklage habe Paal zum Tatzeitpunkt eine mehr als zehnjährige, teils entgeltliche Beziehung zu beiden Frauen unterhalten; diese Einzelangabe ist bislang nicht durch eine zweite unabhängige Quelle bestätigt. Der mutmaßliche, einmalige Übergriff auf das Ende März 2021 geborene Mädchen soll sich im Jänner 2025 ereignet haben.
Die Ermittlungen gehen, wie berichtet, auf eine Selbstanzeige Paals im Mai zurück; Mitte September hatte er sich bereits in einem Video selbst öffentlich zu den Vorwürfen bekannt. Neu ist die öffentliche Entschuldigung des Kabarettisten Gerold Rudle, der Paal in einem Radiointerview als „liebenswert“ bezeichnet und damit Kritik als Relativierung ausgelöst hatte; er räumte seine Wortwahl als „unangemessen“ ein, was mehrere unabhängige Medien übereinstimmend berichten, während eine laut einem Bericht daraufhin abgesagte Lesung Rudles bislang nur einzelquellig belegt ist. Offen bleibt vor allem, wie der Schöffensenat am 22. Oktober entscheidet und ob die angekündigten Schuldbekenntnisse tatsächlich erfolgen. Namen von Betroffenen und mitangeklagten Personen werden weiterhin nicht genannt.
Prozesstermin am 22. Oktober fixiert
Der Prozess gegen den Kabarettisten Günther „Gunkl“ Paal sowie die beiden mitangeklagten Frauen ist für 22. Oktober 2026 angesetzt. Wie eine Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, mitteilte, verhandelt ein Schöffensenat im Großen Schwurgerichtssaal gemeinsam gegen alle drei Angeklagten; die Verhandlung ist auf rund dreieinhalb Stunden anberaumt. Möglich wurde der Termin, weil sowohl Paals Verteidiger Florian Höllwarth als auch Werner Wendt, der Rechtsvertreter der beiden Frauen, auf Einspruch gegen die Anklageschrift verzichtet haben. Damit ist die Anklage – anders als beim vorherigen Stand – mittlerweile rechtskräftig. Das betrifft ausschließlich die Anklageschrift als Verfahrensschritt; ein Urteil liegt weiterhin nicht vor, und für alle drei Angeklagten gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.
Geständnisankündigung und Strafrahmen
Laut ihren jeweiligen Rechtsvertretern wollen sich sowohl Paal als auch die beiden Frauen vor dem Schöffensenat zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen schuldig bekennen. Eine solche Ankündigung der Verteidigung ersetzt aber kein tatsächliches Geständnis vor Gericht und kein Urteil. Paal drohen im Fall einer Verurteilung laut Anklage weiterhin sechs Monate bis fünf Jahre Haft, weil es nach dem bisherigen Stand zu keinem Beischlaf oder einer diesem gleichzusetzenden Handlung gekommen sein soll; andernfalls läge die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren. Gegen Paal selbst liegen laut Gericht keine Haftgründe vor: Er hatte sich freiwillig gestellt, ein Geständnis abgelegt und einer polizeilichen Nachschau in seiner Wohnung zugestimmt, stand seit Mai durchgehend für Einvernahmen zur Verfügung und unternahm keine Ausreiseversuche; das betroffene Mädchen ist mittlerweile in einem Krisenzentrum untergebracht. Bei den beiden mitangeklagten Frauen bestehen laut den bereits zuvor berichteten Angaben hingegen mehrere Haftgründe, darunter Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr; sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Anklage wegen schwerer Erpressung – widersprüchliche Geldsumme
Der Mutter des mutmaßlichen Opfers und deren Mutter, also der Großmutter des Kindes, wird schwere Erpressung vorgeworfen. Laut Anklage sollen die beiden 42- und 62-jährigen Frauen dabei gewesen sein, als sich der inkriminierte Übergriff ereignete, und Paal anschließend unter Druck gesetzt haben: Mit der Drohung, ein gewalttätiger Angehöriger kenne seine Adresse und sein Kennzeichen und werde von seinen pädophilen Neigungen erfahren, sollen sie ihm Angst vor einer körperlichen Attacke und einer medialen Enttarnung gemacht haben. Bei Treffen an öffentlichen Orten soll Paal ihnen bis vergangenen Mai insgesamt rund 159.000 Euro übergeben haben. Diese Zahl weicht von einer zuvor unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichteten Summe von rund 189.000 Euro ab; mehrere neuere, voneinander unabhängige Berichte, die sich auf den Inhalt der Anklageschrift beziehen, nennen inzwischen übereinstimmend die niedrigere Summe. Die Anklageschrift selbst haben wir nicht eingesehen, weshalb sich nicht abschließend klären lässt, welche Angabe zutrifft.
Verhältnis zwischen Paal und den beiden Frauen
Neu berichtet wird zudem, dass Paal zum Tatzeitpunkt laut Anklage eine mehr als zehnjährige, jedenfalls teilweise entgeltliche Beziehung zu Mutter und Großmutter des Kindes unterhalten habe, die beinahe familiären Charakter gehabt haben soll; beide Frauen seien demnach in ihn verliebt gewesen. Diese Einordnung stammt aus einem einzelnen Bericht, der sich auf den Inhalt der Anklageschrift beruft, und ist bislang nicht durch eine zweite unabhängige Quelle mit denselben Details bestätigt. Sie ergänzt frühere Angaben von Paals Anwalt, wonach der Künstler die Mutter des Kindes seit rund 15 Jahren kenne, und wird angesichts der Sensibilität des Themas bewusst zurückhaltend wiedergegeben.
Zeitliche Einordnung präzisiert
Neu ist auch eine genauere zeitliche Einordnung: Der mutmaßliche Übergriff soll sich im Jänner 2025 in der Wohnung der Mutter ereignet haben, an dem laut Anklage Ende März 2021 geborenen Mädchen – das Kind war zum Tatzeitpunkt also rund dreieinhalb bis vier Jahre alt. Das deckt sich mit der zuvor berichteten, ungefähren Angabe von „rund zwei Jahren“ vor dem damaligen Berichtszeitpunkt und bestätigt, dass eine frühere, deutlich ältere Zeitangabe (Taten „teilweise über 13 Jahre zurückliegend“) überholt ist.
Hintergrund: Selbstanzeige und Video-Geständnis
Die Ermittlungen gehen, wie berichtet, auf eine Selbstanzeige Paals im Mai zurück. Nach der ursprünglichen Anklageerhebung hatte sich der Kabarettist Mitte September erstmals selbst öffentlich in einem Video auf Facebook geäußert, die Vorwürfe im Kern eingeräumt und angekündigt, jede Strafe unwidersprochen hinzunehmen; auch den Besitz kinderpornografischer Darstellungen auf einem alten, nach eigenen Angaben „vergessenen“ Computer hatte er darin eingeräumt. Die zuvor mit Vorbehalt wiedergegebene Zahl zum sichergestellten Material – rund 960 Bilddateien und 19 Videos – wird inzwischen von mehreren voneinander unabhängigen Medien im Zusammenhang mit dem fixierten Prozesstermin übereinstimmend genannt, liegt uns aber weiterhin nicht als von uns selbst eingesehenes Behörden- oder Gerichtsdokument vor.
Reaktionen aus der Kabarettszene: Kollege entschuldigt sich für Aussage
Der Fall sorgt auch unter Künstlerkollegen für Diskussionen. Der Kabarettist Gerold Rudle, der Paal nach eigenen Angaben lange als Kollegen kennt, bezeichnete ihn in einem Interview mit Radio Niederösterreich, in dem es eigentlich um sein neues Buch ging, als „reflektierten, sehr liebenswerten, gescheiten Menschen“ und äußerte, „in uns allen“ schlummere offenbar „irgendwo ein Monster“. Die Aussage löste Kritik aus, da sie als Relativierung der Vorwürfe gegen Paal verstanden werden konnte; laut einem Bericht sagte eine Wiener Buchhandlung daraufhin eine für 22. September geplante Lesung Rudles aus seinem Debütroman ab und begründete dies damit, keine Plattform für eine Verharmlosung von Missbrauch bieten zu wollen – diese Einzelangabe stammt bislang nur aus einer Quelle. Rudle entschuldigte sich in der Folge öffentlich auf Instagram: Seine Wortwahl sei „unangemessen“ gewesen und habe als Relativierung verstanden werden können, was er „zutiefst“ bedauere; sexueller Missbrauch von Kindern sei durch nichts zu relativieren, der Schutz der Opfer müsse im Vordergrund stehen. Er bekräftigte die Entschuldigung am Freitagabend in der ORF-III-Sendung „Kultur Heute“. Die Aussagen und die Entschuldigung selbst sind durch mehrere voneinander unabhängige Medien übereinstimmend belegt; Rudle ist an dem eigentlichen Verfahren gegen Paal nicht beteiligt.
Was weiterhin unklar bleibt
Offen ist vor allem, wie der Schöffensenat am 22. Oktober über Paal und die beiden mitangeklagten Frauen entscheidet und ob die angekündigten Schuldbekenntnisse tatsächlich so erfolgen. Unklar bleibt zudem, welche der beiden genannten Erpressungssummen – 159.000 oder 189.000 Euro – zutrifft, ob sich die berichtete langjährige, teils entgeltliche Beziehung zwischen Paal und den beiden Frauen durch eine zweite unabhängige Quelle bestätigt, und ob am Verhandlungstag selbst bereits ein Urteil fällt oder das Verfahren vertagt wird. Ebenfalls offen ist, ob die berichtete Absage von Rudles Lesung die einzige öffentliche Konsequenz für ihn bleibt oder ob weitere Reaktionen aus der Kulturszene folgen.
Einordnung
Der Verfahrensstand hat sich mit der Terminfixierung und dem Verzicht auf Einsprüche gegen die Anklageschrift konkretisiert und ist direkt über eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigt sowie von zahlreichen unabhängigen Medien übereinstimmend berichtet – eine solide Grundlage für diesen Verfahrensschritt. Das ändert nichts daran, dass es sich weiterhin um eine Anklage ohne Urteil handelt: Auch ein von der Verteidigung angekündigtes Schuldbekenntnis ersetzt keinen tatsächlichen Ausspruch vor Gericht, und für alle drei Angeklagten gilt bis zu einer Entscheidung des Schöffensenats die Unschuldsvermutung. Detailangaben wie die genaue Erpressungssumme, die Art der langjährigen Beziehung zwischen Paal und den beiden Frauen sowie Zahlen zu sichergestelltem Material stammen weiterhin überwiegend aus Medienberichten, die sich auf die Anklageschrift berufen, nicht aber aus einem von uns selbst eingesehenen Gerichtsdokument, und werden entsprechend vorsichtig eingeordnet. Die öffentliche Entschuldigung des Kabarettisten Gerold Rudle betrifft nicht das Verfahren selbst, sondern die öffentliche Diskussion darüber; sie wird hier eingeordnet, um die Aussage nicht isoliert stehen zu lassen. Namen von Betroffenen und mitangeklagten Personen übernimmt diese Seite weiterhin nicht aus Medienberichten.

