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Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat im Streit um in Russland eingezogene Gelder einen ersten juristischen Erfolg erzielt: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sprach der Bank und ihrer russischen Tochter AO Raiffeisen per Versäumnisurteil rund 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz gegen die russische Rasperia Trading zu. Rasperia hatte sich im Verfahren nicht verteidigt; das Gericht befand das RBI-Vorbringen zuvor für begründet und zulässig. RBI-Chef Michael Höllerer verwies auf die Verantwortung der Bank gegenüber ihren Aktionärinnen und Aktionären. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Rasperia kann binnen vier Wochen Rechtsmittel einlegen.

Mit dem Urteil will die RBI Zugriff auf in Österreich eingefrorene Vermögenswerte von Rasperia erhalten – 28,5 Millionen STRABAG-Aktien sowie Dividenden seit 2021 und eine Barausschüttung von März 2024. Bei Rechtskraft soll ein Freigabeantrag bei der Finanzmarktaufsicht folgen. Wie im bisherigen Bericht zu den RBI-Halbjahreszahlen dargestellt, geht der Streit auf ein russisches Gerichtsurteil vom Frühjahr 2025 zurück, das die russische RBI-Tochter zur Zahlung von rund 2,4 Milliarden Euro an Rasperia verpflichtet hatte, nachdem STRABAG wegen EU-Sanktionen keine Dividenden auszahlen durfte.

Offen bleibt, ob Rasperia gegen das Wiener Urteil vorgeht, wie die FMA im Fall eines Freigabeantrags entscheiden würde und wer aktuell wirtschaftlich hinter Rasperia steht – die Gesellschaft wurde früher dem sanktionierten Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet. Auch zu Reaktionen von Börse und Analysten liegen bislang keine belastbaren Angaben vor.

Millionenschweres Versäumnisurteil in Wien

Im Streit um in Russland eingezogene Gelder hat die Raiffeisen Bank International (RBI) vor einem Wiener Gericht einen ersten juristischen Erfolg erzielt: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat der Bank und ihrer russischen Tochter AO Raiffeisen rund 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz gegen die russische Gesellschaft Rasperia Trading zugesprochen. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil – Rasperia hat sich im Verfahren offenbar nicht verteidigt. Dem Urteil ging laut RBI dennoch eine gerichtliche Prüfung voraus, in der das Vorbringen der Bank für begründet und zulässig befunden wurde. RBI-Chef Michael Höllerer erklärte dazu, die Bank trage gegenüber ihren Aktionärinnen und Aktionären die Verantwortung, gegen den in Russland entstandenen Schaden wirksam vorzugehen.

Rechtskräftig ist das Urteil damit noch nicht: Rasperia kann innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel einlegen. Ob die Gegenseite diesen Schritt tatsächlich setzt, ist offen – ebenso, wer aktuell wirtschaftlich hinter Rasperia steht. Die Gesellschaft wurde in der Vergangenheit dem sanktionierten russischen Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet, eine aktuelle Bestätigung dafür liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor.

Zugriff auf eingefrorene STRABAG-Anteile geplant

Mit dem Urteil verfolgt die RBI ein konkretes Ziel: Zugriff auf in Österreich liegende Vermögenswerte von Rasperia. Dabei handelt es sich um ein Paket von 28,5 Millionen Aktien des Baukonzerns STRABAG sowie um Dividenden seit dem Geschäftsjahr 2021 und eine Barausschüttung aus dem März 2024. Diese Werte sind derzeit wegen EU-Sanktionen eingefroren. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, will die RBI bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständiger Sanktionsbehörde die Freigabe der Vermögenswerte beantragen, um ihren Anspruch zu vollstrecken. Ob und in welchem Umfang die FMA einem solchen Antrag stattgeben würde, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Vorgeschichte

Wie im bisherigen Bericht zu den RBI-Halbjahreszahlen 2026 dargestellt, hatte die Bank die Klage gegen Rasperia bereits im Juli angekündigt beziehungsweise eingereicht – ausgelöst durch ein Urteil eines russischen Gerichts vom Frühjahr 2025, das die russische RBI-Tochter zur Zahlung von rund 2,4 Milliarden Euro an Rasperia verpflichtet hatte. Hintergrund war, dass STRABAG wegen der EU-Sanktionen keine Dividenden an Rasperia auszahlen durfte; da STRABAG selbst keine Vermögenswerte in Russland besitzt, hatte Rasperia stattdessen die dortige RBI-Tochter verklagt. Die in Wien nun zugesprochene Summe von 3,15 Milliarden Euro setzt sich aus den in Russland eingezogenen Geldern sowie entgangenen Zinsen und Verfahrenskosten zusammen und entspricht damit der Höhe, mit der die RBI laut dem bisherigen Bericht bereits im Sommer gegen Rasperia vorgegangen war.

Offene Fragen

Der Ausgang des Streits ist mit dem Wiener Urteil nicht entschieden. Offen bleibt, ob Rasperia binnen der Vier-Wochen-Frist Rechtsmittel einlegt und wie ein solches Verfahren ausgehen würde. Ebenso unklar ist, wie die FMA im Fall eines Freigabeantrags entscheiden würde und wie sich ein rechtskräftiges Urteil auf das parallele russische Verfahren auswirkt, in dem die RBI-Tochter zur Zahlung an Rasperia verurteilt wurde. Auch zu Reaktionen von Börse und Analystinnen und Analysten liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor.