Die Innenminister von Österreich, Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland haben sich bei ihrem Treffen am 4. September in Kopenhagen auf gemeinsame Prinzipien für ein Rahmenabkommen mit einem Drittstaat zur Errichtung von Rückkehrzentren geeinigt. Bis Ende 2026 soll laut Innenministerium zumindest ein Partnerland feststehen, der konkrete Standort bleibt aber weiterhin geheim. Mehrere Teilnehmer betonten, es gehe um „offene Anlagen“ und keine Haftanstalten; EU-Migrationskommissar Magnus Brunner mahnte parallel „rote Linien“ bei Menschenrechts- und Grundrechtsstandards ein, würdigte aber die neue EU-Rückführungsverordnung als rechtliche Grundlage. Das nächste Treffen der Gruppe wird laut mehreren Medien für Ende September in München erwartet, eine offizielle Bestätigung dafür fehlt bislang.
Parallel dazu hat Amnesty International die Kritik verschärft: In einer eigenen Stellungnahme warnte die Organisation, dass Zentren sowohl in Uganda als auch in Ruanda zu menschenrechtlichen „schwarzen Löchern“ werden könnten – ein Hinweis, dass neben dem bereits bekannten Uganda offenbar auch Ruanda im Gespräch sein könnte, was allerdings keine der fünf Regierungen offiziell bestätigt hat. Das UNHCR erklärte, bislang nicht mit konkreten Details befasst worden zu sein. Wie im bisherigen Bericht zum geplanten Rückführungszentrum dargestellt, bleibt die zentrale Frage, ob und mit welchem Land es tatsächlich zu einem Abkommen kommt, weiterhin offen – das Kopenhagener Treffen brachte dazu Prinzipien und einen Zeitrahmen, aber keine Standortentscheidung.
Kopenhagen: Prinzipien statt Standort
Die fünf Innenminister der sogenannten „Gruppe der Umsetzer“ – Österreich, Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Griechenland – haben sich bei ihrem Treffen am 4. September in Kopenhagen erstmals auf gemeinsame Prinzipien für ein Rahmenabkommen mit einem Drittstaat geeinigt. Laut einer Aussendung des österreichischen Innenministeriums soll bis Ende 2026 zumindest ein Partnerland für die Umsetzung der sogenannten Return Hubs feststehen. Welches Land das sein könnte, bleibt weiterhin geheim – die Gruppe hält an der zuvor vereinbarten Geheimhaltung fest.
Inhaltlich betonten mehrere Teilnehmer, es gehe um „offene Anlagen“ und nicht um Haftanstalten – eine erkennbare Reaktion auf die anhaltende menschenrechtliche Kritik an den Plänen. Innenminister Gerhard Karner bekräftigte sein bekanntes Ziel, mit den Zentren „das Geschäftsmodell der Schleppermafia nachhaltig zu zerschlagen“. Als nächster Termin der Gruppe wird laut mehreren Medienberichten Ende September in München gehandelt, eine offizielle Bestätigung dafür liegt bislang nicht vor.
Brunner: „Rote Linien“ bei aller rechtlichen Grundlage
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner würdigte in einer Stellungnahme die neue EU-Rückführungsverordnung als „rechtliche Grundlage für neue, innovative Lösungen“, mahnte zugleich aber erneut Grenzen ein: Es gebe „rote Linien“ und Regeln, „auch was Standards angeht – nicht nur Menschenrechts- und Grundrechtsstandards“. Die Formulierung liest sich als Versuch, zwischen der politisch gewollten Beschleunigung der Pläne und den anhaltenden rechtlichen Bedenken zu vermitteln, ohne die Vorhaben grundsätzlich infrage zu stellen.
Amnesty verschärft Kritik – und nennt erstmals Ruanda
Parallel zum Ministertreffen hat Amnesty International die Kritik an den Plänen verschärft. In einer eigenen Stellungnahme warnte die Organisation, dass geplante Rückkehrzentren sowohl in Uganda als auch in Ruanda zu menschenrechtlichen „schwarzen Löchern“ werden könnten. Damit rückt neben Uganda – dem bislang meistgenannten möglichen Standort, wie im bisherigen Bericht zum geplanten Rückführungszentrum dargestellt – erstmals auch Ruanda konkret in den Fokus einer öffentlichen Warnung. Belegt ist damit zunächst nur, dass Amnesty beide Länder als Risiko einstuft; eine offizielle Bestätigung, dass mit Ruanda tatsächlich verhandelt wird, gibt es von keiner der fünf beteiligten Regierungen. Amnesty kritisierte zudem die Verhandlungsstrategie der EU insgesamt als Ausdruck eines Machtungleichgewichts gegenüber den ins Auge gefassten Drittstaaten.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hielt sich zurückhaltender: Man sei bislang nicht mit Details eines solchen Vorschlags befasst worden und könne sich daher nicht zu konkreten Ausgestaltungen oder einer möglichen eigenen Rolle äußern.
Vorgeschichte
Wie im bisherigen Bericht zum geplanten Rückführungszentrum dargestellt, sondiert Österreich gemeinsam mit den vier Partnerstaaten seit Monaten mögliche Drittstaaten für Rückkehrzentren, wobei Uganda als möglicher Standort für bis zu 10.000 Menschen mit abgelehnten Asylanträgen kursiert – offiziell bislang nicht bestätigt. FPÖ und Grüne hatten die Pläne zuvor scharf kritisiert, unter anderem mit Verweis auf Ugandas Menschenrechtslage. Das Kopenhagener Treffen war bereits als Termin bekannt; neu ist nun, dass es dort zu einer Einigung auf gemeinsame Prinzipien kam, ohne dass die zentrale Standortfrage geklärt wurde.

