Textlänge

Das US-Justizministerium hat im Auftrag von Präsident Donald Trump beim Supreme Court einen Eilantrag gestellt, um ein Wahlrechts-Dekret noch vor den Kongresswahlen am 3. November in Kraft setzen zu können. Ein Bundesrichter in Massachusetts und ein Berufungsgericht hatten die Umsetzung zuvor gestoppt. Geklagt hatten überwiegend demokratisch regierte Bundesstaaten sowie Washington D.C., mit dem Argument, die Organisation von Wahlen obliege laut Verfassung den Bundesstaaten und nicht dem Präsidenten per Dekret.

Das im März unterzeichnete Dekret sieht vor, dass die Einwanderungsbehörde USCIS und die Sozialversicherungsbehörde SSA bundesweite Listen wahlberechtigter Bürger erstellen und dass der Postdienst Briefwahlunterlagen nur noch an gelistete Personen verschickt. Zusätzlich sollen strengere Nachweise für Identität und Staatsbürgerschaft bei der Wählerregistrierung gelten. Österreichische und US-amerikanische Medien berichten übereinstimmend über den Vorgang; US-Medien nennen zusätzlich rund 23 beteiligte Bundesstaaten und eine vom Supreme Court gesetzte Stellungnahmefrist bis 3. August.

Ob und wie der Supreme Court dem Eilantrag stattgibt und ob das Dekret damit rechtzeitig vor der Wahl greifen könnte, ist derzeit offen. Keine der vorliegenden Quellen beruht auf einer eigenen Einsicht in den Antrag oder die Gerichtsurteile selbst.

Was passiert ist

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat das US-Justizministerium beim Obersten Gerichtshof einen Eilantrag einreichen lassen, um ein umstrittenes Wahlrechts-Dekret trotz gerichtlicher Blockaden noch rechtzeitig vor den Kongresswahlen am 3. November in Kraft setzen zu können. Damit soll die Entscheidung einer unteren Instanz ausgesetzt werden, die es der Regierung untersagt hatte, bundesweite Wählerdatenbanken zu erheben und neue Regeln für die Briefwahl umzusetzen. Ein Berufungsgericht hatte dieses Urteil zuvor bestätigt.

Der Streit um das Dekret

Trump hatte das zugrunde liegende Dekret Ende März unterzeichnet. Es sieht vor, dass die Einwanderungsbehörde USCIS und die Sozialversicherungsbehörde SSA Listen zu Personen erstellen, deren US-Staatsbürgerschaft bestätigt ist, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und im jeweiligen Bundesstaat gemeldet sind. Der Postdienst USPS soll Briefwahlunterlagen künftig nur noch an Personen auf diesen Listen verschicken. Zusätzlich fordert das Dekret strengere Auflagen für die Wählerregistrierung, etwa den Nachweis von Identität und Staatsbürgerschaft durch entsprechende Dokumente. Anders als in Österreich gibt es in den USA kein zentrales Meldewesen, Bürgerinnen und Bürger müssen sich aktiv für eine Wahl registrieren. Geklagt hatten überwiegend demokratisch regierte Bundesstaaten sowie der Hauptstadtbezirk Washington D.C. Ihr zentrales Argument: Laut US-Verfassung obliegt es den Bundesstaaten, wie sie ihre Wahlen organisieren – der Präsident dürfe nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung des Kongresses per Dekret eingreifen. Ein Bundesrichter in Massachusetts gab den Klägerstaaten recht, ein Berufungsgericht bestätigte dies über das Wochenende.

Was die Quellen zeigen

Der Vorgang wird sowohl von österreichischen Medien (ORF, Der Standard, Kleine Zeitung) als auch von US-Medien wie CNN, The Hill und der Boston Globe übereinstimmend beschrieben, was den Kernablauf – Dekret, gerichtliche Blockade, Eilantrag beim Supreme Court – als gesichert erscheinen lässt. US-Medien nennen zusätzliche Details, die in der deutschsprachigen Berichterstattung fehlen: Demnach sind rund 23 Bundesstaaten an der Klage beteiligt, und der Supreme Court soll den Klägerstaaten eine Frist bis 3. August zur Stellungnahme gesetzt haben. Keine der gesichteten Quellen beruht auf einer eigenen Einsicht in den Wortlaut des Eilantrags oder der Gerichtsentscheidungen – es handelt sich durchwegs um Medienberichte, keine Primärquellen.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie und bis wann der Supreme Court über den Antrag entscheidet und ob das Dekret damit noch rechtzeitig vor den Wahlen im November greifen könnte. Auch eine belastbare, einheitliche Zahl der klagenden Bundesstaaten liegt in den vorliegenden Quellen nicht einheitlich vor. Stellungnahmen der Klägerstaaten selbst sowie unabhängige rechtliche Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten des Antrags sind bisher nicht Teil der gesichteten Berichterstattung.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen der laufenden Amtszeit Trumps mit Gerichten über die Reichweite präsidialer Dekrete ein, in denen wiederholt Bundesstaaten und der Supreme Court als Gegenspieler auftreten. Angesichts des nahenden Wahltermins und der in den USA dezentral organisierten Wahlverwaltung dürfte die Entscheidung des Gerichts unmittelbare praktische Folgen für die Durchführung der Kongresswahlen haben – unabhängig davon, wie sie ausfällt.