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Die US-Regierung belegt seit Freitagfrüh, 6.01 Uhr MESZ, Importe aus 60 Handelspartnern mit zusätzlichen Zöllen von zehn Prozent (EU, Großbritannien, Kanada) beziehungsweise 12,5 Prozent (u. a. China, Japan). Das Büro von US-Handelsbeauftragtem Jamieson Greer begründet dies mit unzureichenden Maßnahmen der betroffenen Volkswirtschaften gegen Zwangsarbeit-Importe. Rechtsgrundlage ist Paragraf 301 des US-Handelsgesetzes von 1974, dem laut offiziellem USTR-Fact-Sheet zwei Anhörungsrunden und mehr als 2.100 öffentliche Stellungnahmen vorausgingen. Laut einer mehrfach wiedergegebenen Berechnung ist dies die 45. Änderung der US-Einfuhrzollsätze innerhalb von 18 Monaten – zuvor hatte der Supreme Court frühere Notstandszölle gekippt und die Regierung zur Rückzahlung eines Großteils der erhobenen Beträge verpflichtet.

Die EU-Kommission hält die Zwangsarbeits-Begründung weiterhin für „nicht gerechtfertigt“, wertet den auf sie angewandten Zollsatz von zehn Prozent laut Sprecher Olof Gill aber als im Rahmen des 2025 mit Donald Trump ausgehandelten „Turnberry-Deals“. Berichtet wird zudem von zusätzlichen Zollbefreiungen für EU-Produkte wie Kork und Diamanten sowie vom Fortbestand der separaten 50-Prozent-Zölle auf Stahl und Aluminium; beides liegt bislang nur über eine einzelne Quelle vor. WIFO-Chef Gabriel Felbermayr sieht das Ergebnis für Europa „ein bisschen besser als befürchtet“, europäische Börsen inklusive des Wiener ATX sollen leicht zugelegt haben.

Offen bleiben die genauen betroffenen Produktkategorien, die als „scharf“ beschriebenen, aber im Detail nicht bekannten Reaktionen aus Australien und Japan, mögliche rechtliche Schritte gegen die neue Zollgrundlage sowie die konkreten Folgen für österreichische Exporteure.

Was passiert ist

Die US-Regierung belegt seit Freitagfrüh, 6.01 Uhr MESZ (Mitternacht US-Ostküstenzeit), Importe aus 60 Handelspartnern mit zusätzlichen Zöllen von zehn beziehungsweise 12,5 Prozent. Das Büro von US-Handelsbeauftragtem Jamieson Greer begründet dies mit unzureichenden Maßnahmen der betroffenen Volkswirtschaften gegen Zwangsarbeit-Importe. Für die EU, Großbritannien und Kanada – Länder, die aus Sicht Washingtons zumindest gegen Zwangsarbeit vorgehen – gilt der niedrigere Satz von zehn Prozent; für China, Japan und Dutzende weitere Volkswirtschaften gelten 12,5 Prozent. Ausgenommen bleiben Waren, die bereits vor dem Stichtag verschifft wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden. Laut einer von mehreren Medien wiedergegebenen Tagesschau-Berechnung ist dies die 45. Änderung der US-Einfuhrzollsätze innerhalb von 18 Monaten.

Rechtliche Grundlage und Hintergrund

Grundlage der neuen Zölle ist Paragraf 301 des US-Handelsgesetzes von 1974, der bei „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken Gegenmaßnahmen erlaubt. Laut dem offiziellen Fact-Sheet der US-Handelsbehörde USTR gingen der Entscheidung zwei öffentliche Anhörungsrunden im April 2026 sowie mehr als 2.100 eingereichte Stellungnahmen voraus. Zeitlich fällt die neue Maßnahme mit dem Auslaufen der bisherigen globalen Zehn-Prozent-Zölle zusammen, die auf Paragraf 122 desselben Gesetzes beruhten und die Trump im Februar 2026 verhängt hatte – nachdem der Supreme Court frühere, auf ein Notstandsgesetz gestützte Zölle gegen Dutzende Handelspartner als rechtswidrig eingestuft hatte. Die US-Regierung musste laut einem Medienbericht in der Folge mehr als 80 der rund 166 Milliarden US-Dollar an so eingehobenen Zöllen zurückzahlen. Ein Medienbericht erwartet, dass auch die neue Rechtsgrundlage vor dem Supreme Court landen wird.

Reaktionen und Kontext

Die EU-Kommission hatte die zugrunde liegenden Zwangsarbeits-Vorwürfe bereits zuvor als „nicht gerechtfertigt“ zurückgewiesen und verweist auf eine bereits 2024 beschlossene eigene EU-Verordnung gegen Produkte aus Zwangsarbeit. An dieser Position hält sie laut zwei Medienquellen auch nach dem tatsächlichen Inkrafttreten der Zölle fest. Kommissionssprecher Olof Gill wertet das konkrete Ergebnis – zehn Prozent für die EU statt zuvor bis zu 15 Prozent bei manchen Einfuhren – zugleich als im Einklang mit dem im August 2025 zwischen Ursula von der Leyen und Donald Trump ausgehandelten „Turnberry-Deal“. Laut einem Medienbericht sollen zusätzlich Zollbefreiungen für bestimmte EU-Produkte wie Kork und Diamanten gelten; das soll eine „positive Dynamik“ für weitere transatlantische Gespräche etwa zu Rohstoffen und Künstlicher Intelligenz schaffen. Auch Großbritannien erwartet laut demselben Bericht keine negativen Folgen. WIFO-Chef Gabriel Felbermayr wird mit der Einschätzung zitiert, das Ergebnis falle für Europa „zumindest ein bisschen besser aus als befürchtet“ – allerdings bleiben laut demselben Bericht sektorspezifische Zölle von 50 Prozent auf Stahl und Aluminium zusätzlich bestehen. Am Tag des Inkrafttretens sollen die wichtigsten EU-Börsen sowie der Wiener ATX im Handelsverlauf leicht zugelegt haben. Aus Australien und Japan werden einem Medienbericht zufolge deutlich schärfere Reaktionen erwartet, Details dazu liegen bislang nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen ist, welche Produktkategorien aus der EU im Detail betroffen sind und ob die berichteten Zollbefreiungen für Kork und Diamanten tatsächlich in dieser Form gelten – dazu liegt bislang nur eine einzelne Quelle vor. Unklar bleibt auch, wie genau Australien und Japan reagieren, deren Konter ein Medienbericht als „scharf“ bezeichnet, ohne dies näher auszuführen. Ebenso offen ist, ob und wie einzelne betroffene Staaten rechtlich gegen die neue Begründung vorgehen, nachdem die vorherigen Zölle bereits gerichtlich gekippt worden waren, sowie welche konkreten wirtschaftlichen Folgen die Maßnahme für österreichische Exporteure hat.