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Der Streit um die rund 110 Milliarden Dollar (nach einer Umrechnung von DER STANDARD rund 87,90 Milliarden Euro) schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance hat einen neuen Fixpunkt erhalten: US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguín hat den Prozess über die Kartellklagen der Zwölf-Staaten-Koalition und der Drehbuchautoren-Gewerkschaft WGA auf den 2. März 2027 angesetzt, mit zwölf Verhandlungstagen bis 19. März 2027 - ein Urteil ist damit frühestens im Frühjahr 2027 zu erwarten. Das berichten übereinstimmend heise online und DER STANDARD sowie unabhängig davon Variety, CNN Business und The Wrap. Der Termin ist ein Kompromiss zwischen Paramounts Wunsch nach einem Prozessbeginn im November 2026 und dem von den Klägern vorgeschlagenen späteren Termin im April 2027. Für Paramount bedeutet das laut einer Berechnung von heise online zusätzliche Kosten von schätzungsweise 1,2 Milliarden Dollar, weil sich die bereits Ende Juli 2026 zugesagte vierteljährliche Ausgleichszahlung von rund 650 Millionen Dollar an Warner-Aktionäre bis zum Prozessende summiert - eine Hochrechnung, die von keiner anderen Quelle unabhängig bestätigt wird. Paramount-Chef David Ellison hat den Deal unterdessen erstmals öffentlich in einem Gastbeitrag für die New York Times verteidigt: Laut heise online argumentiert er, das fusionierte Unternehmen käme auf weniger als 20 Prozent der US-Fernsehnutzung und stehe im Wettbewerb mit Netflix, Amazon und Apple; laut Deadline und CNN Business räumt er in demselben Beitrag zugleich ein, dass es den Klägern aus seiner Sicht eigentlich um seinen künftigen Einfluss auf den Nachrichtensender CNN gehe, und verspricht dessen redaktionelle Unabhängigkeit zu respektieren.

Damit bleibt der bisherige Verfahrensverlauf der Rahmen für den neuen Termin: Paramount hatte sich am 24. Juli 2026 in einer Verfahrensvereinbarung mit den klagenden Bundesstaaten verpflichtet, die Übernahme nicht vor einer Gerichtsentscheidung in der Hauptsache oder vor dem 1. Juni 2027 zu vollziehen; die für 3. August angesetzte Anhörung wurde daraufhin abgesagt, die WGA zog ihren Eilantrag zurück. Zuvor hatte US-Bezirksrichterin Martínez-Olguín die Übernahme am 20. Juli 2026 per einstweiliger Verfügung für 14 Tage gestoppt und diese am 23. Juli bis 17. August verlängert - begründet unter anderem mit einem laut Ars Technica zitierten 27-Prozent-Marktanteil des fusionierten Unternehmens im breiten Kinoverleih. Bereits am 22. Juli 2026 hatte die EU-Kommission die Übernahme unter Auflagen genehmigt: Paramount muss seine Beteiligung am Filmvertriebs-Gemeinschaftsunternehmen UIP im Europäischen Wirtschaftsraum binnen 13 Monaten beenden und darf zehn Jahre lang keine gemeinsamen Vertriebsvereinbarungen mit Universal in Europa treffen. Verstreicht die Frist zum 4. Juni 2027 ohne Abschluss der Übernahme, kann Warner Bros. Discovery laut mehreren Berichten eine Vertragsstrafe von rund 7 Milliarden Dollar verlangen.

Der Fall bleibt damit regulatorisch gespalten: In der EU ist die Übernahme kartellrechtlich bereits freigegeben, in den USA hängt ihr endgültiger Ausgang nun vom für 2. März 2027 terminierten Hauptsacheverfahren ab. Ein direkter österreichischer Bezug ist weiterhin nicht erkennbar. Offen bleibt, wie dieses Hauptsacheverfahren ausgeht, ob die WGA ihre Klage in der Sache weiterverfolgt, ob die vereinbarte Abstandszahlung von rund 7 Milliarden Dollar sowie die zusätzliche Zahlungssumme von schätzungsweise 1,2 Milliarden Dollar tatsächlich in vollem Umfang relevant werden, ob die Klagen von Bundesstaaten und WGA - wie ein Bericht nahelegt, andere aber bestreiten - tatsächlich zusammengeführt wurden, und wie Warner Bros. Discovery, das sich bislang zu keiner der Entwicklungen öffentlich geäußert hat, auf den nun feststehenden Prozesstermin reagiert.

Prozesstermin auf März 2027 festgelegt – teure Wartezeit für Paramount

Der Streit um die rund 110 Milliarden Dollar schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance hat einen entscheidenden neuen Fixpunkt erhalten: US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguín hat den Prozess über die Kartellklagen der Zwölf-Staaten-Koalition und der Drehbuchautoren-Gewerkschaft WGA auf den 2. März 2027 angesetzt. Verhandelt werden soll an zwölf Tagen bis zum 19. März 2027, verhandlungsfrei bleiben der 8. und der 15. März - ein Urteil ist damit frühestens im Frühjahr 2027 zu erwarten. Das berichten übereinstimmend heise online und DER STANDARD sowie unabhängig davon Variety, CNN Business und The Wrap. Der Termin ist laut diesen Berichten ein Kompromiss: Paramount hatte auf einen Prozessbeginn bereits im November 2026 gedrängt, während die klagenden Bundesstaaten und die WGA einen späteren Termin im April 2027 vorgeschlagen hatten - heise online nennt unter Berufung auf Variety konkret den 5. April. Zunächst treffen sich die Parteien am 19. August 2026 zu einer ersten Anhörung zum weiteren Verfahrensablauf; eine abschließende Pretrial-Konferenz ist für den 24. Februar 2027 angesetzt. Für Paramount bedeutet der lange Zeitraum bis zur Urteilsverkündung vor allem eines: zusätzliche Kosten. Das Unternehmen hatte den Warner-Aktionären bereits Ende Juli 2026 zugesagt, ihnen für jedes weitere Quartal nach dem 30. September 2026 bis zum Vollzug der Übernahme eine Ausgleichszahlung von rund 650 Millionen Dollar zu leisten. Bis zum jetzt absehbaren Prozessende summiert sich das laut einer Berechnung von heise online auf schätzungsweise 1,2 Milliarden Dollar - eine Hochrechnung der Redaktion, die von keiner der übrigen gesichteten Quellen unabhängig bestätigt wird. Paramount-Chef David Ellison hat den Zusammenschluss unterdessen erstmals öffentlich in einem Gastbeitrag für die New York Times verteidigt und argumentiert laut heise online, das fusionierte Unternehmen käme auf weniger als 20 Prozent der US-Fernsehnutzung und stehe im Wettbewerb mit Netflix, Amazon und Apple. Eine vertiefende Recherche bei Deadline und CNN Business zeigt, dass der Gastbeitrag darüber hinaus im Kern ein anderes Thema behandelt: Ellison räumt darin ein, dass hinter den Klagen aus seiner Sicht eigentlich die Sorge um seinen künftigen Einfluss auf den Nachrichtensender CNN stehe, und verspricht, dessen redaktionelle Unabhängigkeit zu respektieren.

Paramount setzt Übernahme bis Juni 2027 aus, Anhörung abgesagt

Die seit Mitte Juli laufende Auseinandersetzung um die rund 110 Milliarden Dollar (nach einer Umrechnung von DER STANDARD rund 87,90 Milliarden Euro) schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance hatte bereits am 24. Juli 2026 eine deutlich weiterreichende Wendung genommen als die bloße Verlängerung der einstweiligen Verfügung: Paramount hatte sich in einer gemeinsamen Verfahrensvereinbarung (‘joint stipulation’) mit der klagenden Zwölf-Staaten-Koalition verpflichtet, die Übernahme nicht vor Ablauf von fünf Tagen nach einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache oder vor dem 1. Juni 2027 zu vollziehen - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Das berichten übereinstimmend NBC News, CNN Business, Deadline, Fox Business, Variety und The Wrap sowie ORF, Kurier, Die Presse, DER STANDARD und heise online. Damit gab Paramount den ursprünglichen Plan auf, die Übernahme bis Ende September 2026 abzuschließen, und akzeptierte stattdessen eine Aussetzung, die sich nun - mit dem für März 2027 angesetzten Prozess - über weit mehr als ein Jahr erstreckt. Laut mehreren US-Medien sieht die Vereinbarung zudem eine Abstandszahlung von rund 7 Milliarden Dollar vor, die Paramount an Warner Bros. Discovery leisten müsste, sollte die Übernahme nicht bis 4. Juni 2027 vollzogen sein.

Als unmittelbare Folge der Einigung wurden die ursprünglich für 3. August 2026 angesetzte Anhörung zur Preliminary Injunction sowie die zugehörigen Schriftsatzfristen abgesagt. Auch die Drehbuchautoren-Gewerkschaft WGA, die erst wenige Tage zuvor einen eigenen Antrag auf eine Preliminary Injunction gestellt hatte, zog diesen zurück - Paramount habe mit der Vereinbarung faktisch zugestanden, den Deal ohnehin nicht vor einer inhaltlichen Klärung zu vollziehen. DER STANDARD ordnete die Aussetzung in seiner Berichterstattung entsprechend beiden Klagen zu. Die nachbörslichen Reaktionen der Aktienkurse beider beteiligter Unternehmen fielen laut ORF und Kurier zunächst verhalten aus. Warner Bros. Discovery hat sich zu der Vereinbarung - wie schon zu den vorangegangenen Entwicklungen und auch zum nun feststehenden Prozesstermin - nicht mit einer eigenen inhaltlichen Stellungnahme geäußert.

Zusätzlich zur bereits bekannten Abstandszahlung von rund 7 Milliarden Dollar bei endgültigem Scheitern des Deals war schon damals ein weiterer finanzieller Aspekt der Verzögerung sichtbar geworden: Laut heise online sowie unabhängig davon laut Forbes, CNBC, NPR und CBS News muss Paramount den Warner-Aktionären ab 1. Oktober 2026 für je 90 Tage, um die sich der Abschluss verzögert, zusätzlich eine Ausgleichszahlung (‘ticking fee’) von schätzungsweise 650 Millionen Dollar leisten - eine Zusage, die bereits Teil der von den Warner-Aktionären genehmigten ursprünglichen Deal-Bedingungen war und die dem Konzern angesichts des nun bis mindestens März 2027 laufenden Verfahrens deutlich höhere Gesamtkosten bescheren dürfte, als zum Zeitpunkt der Vereinbarung absehbar war. heise online berichtete zudem, die zunächst getrennt geführten Klagen der Bundesstaaten und der WGA seien inzwischen in einem gemeinsamen Verfahren zusammengeführt worden; andere, unabhängig recherchierte Berichte beschreiben die beiden Klagen dagegen weiterhin als getrennte Verfahren vor demselben Gericht, deren Zeitplan lediglich aufeinander abgestimmt wurde - ob tatsächlich eine formelle Verfahrenszusammenführung stattgefunden hat, bleibt unklar.

EU-Kommission genehmigt Übernahme mit Auflagen

Bereits am 22. Juli 2026 hatte die EU-Kommission der Übernahme unter Auflagen zugestimmt. Das berichten übereinstimmend DER STANDARD, Die Presse, Kurier und heise online unter Berufung auf eine Mitteilung der Brüsseler Wettbewerbshüter, ergänzt durch internationale Berichterstattung etwa von Bloomberg, CNBC und Handelsblatt. Die Kommission stellte laut diesen Berichten fest, dass im Bereich der Filmproduktion trotz der Übernahme genügend Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen bleibt - genannt werden dabei die großen US-Studios Disney, NBC Universal (Universal) und Sony, kleinere US-Studios wie Amazon MGM, A24 und Lionsgate sowie europäische Filmstudios. Beim Vertrieb von Kinofilmen sah die Kommission dagegen eine zu hohe Marktkonzentration: Paramount Pictures und Universal Pictures vertreiben Filme bislang gemeinsam über das Gemeinschaftsunternehmen United International Pictures (UIP) an Kinobetriebe; durch die Transaktion wären künftig auch die Filme von Warner darüber vertrieben worden. Ohne Gegenmaßnahmen hätte dies laut Kommission zu ungünstigeren Miet- und Vertriebsbedingungen für Kinobetreiber und letztlich zu Nachteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Paramount habe deshalb Verpflichtungen angeboten, die sicherstellen sollen, dass Filme des fusionierten Unternehmens künftig nicht gemeinsam mit jenen von Universal oder Disney vertrieben werden.

Die EU-Auflagen im Detail

Konkret muss Paramount laut den vorliegenden Berichten innerhalb von 13 Monaten nach Abschluss der Übernahme seine Beteiligung an UIP im Europäischen Wirtschaftsraum beenden. Für zehn Jahre darf Paramount zudem keine Vereinbarungen oder Absprachen mit Universal über den gemeinsamen Vertrieb von Filmen in Europa abschließen und darf für den Vertrieb von Warner- oder Paramount-Filmen nicht denselben Kinofilmvertrieb nutzen wie Disney und Universal. Ein unabhängiger Treuhänder soll die Umsetzung dieser Verpflichtungen überwachen. Zur Einordnung: UIP mit Hauptsitz in London wurde 1981 gegründet und vertreibt nach eigenen Angaben weltweit mehr als 1.000 Filme unter Lizenz, darunter mehr als 100 Oscar-Preisträger. In Deutschland und einigen anderen Märkten arbeiten Universal Pictures und Paramount Pictures laut Berichten bereits seit einigen Jahren nicht mehr über UIP zusammen, sondern nutzen eigene Verleihstrukturen - dort dürfte sich durch den Ausstieg entsprechend wenig ändern. Die EU-Entscheidung betrifft ausdrücklich nur den Vertrieb; an der von der Kommission festgestellten hinreichenden Wettbewerbslage bei der Filmproduktion selbst ändert sie nichts. Ein vollständiger, im Original eingesehener Entscheidungstext der Kommission liegt nicht vor; die hier wiedergegebenen Details stammen aus mehreren unabhängigen Medienberichten, die sich auf eine Mitteilung der Kommission stützen. Mit der EU-Freigabe hat Paramount einen wichtigen regulatorischen Baustein bereits gesichert - unabhängig davon, wie lange die Übernahme wegen des US-Verfahrens nun noch pausiert bleibt.

Wie es zur Aussetzung kam: einstweilige Verfügung und Verlängerung

Der Weg zur jetzigen Aussetzung führte über ein mehrstufiges US-Gerichtsverfahren. US-Bezirksrichterin Araceli Martínez-Olguín vom Bundesbezirksgericht für den Nordbezirk Kaliforniens in Oakland hatte die Übernahme am 20. Juli 2026 per einstweiliger Verfügung zunächst für 14 Tage gestoppt - auf Antrag der von Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta angeführten Zwölf-Staaten-Koalition, die bereits am 13. Juli Klage gegen den Deal eingereicht hatte. Laut mehreren Berichten begründete die Richterin ihre Entscheidung damit, dass die Klägerstaaten überzeugende Hinweise auf einen hohen gemeinsamen Marktanteil des fusionierten Unternehmens im breiten Kinoverleih vorgelegt hätten - konkret 27 Prozent des breiten Kinostart-Vertriebs sowie einen die Vermutungsschwelle überschreitenden Anstieg des Herfindahl-Hirschman-Index (HHI), wie ein von Ars Technica direkt aus dem Beschlusstext zitierter Auszug festhält. Paramount reagierte noch am 20. Juli mit einer offiziellen Stellungnahme, man sei ‘dankbar für die zügige Entscheidung des Gerichts’; Bonta wertete den Beschluss dagegen als ‘entscheidenden ersten Sieg’.

Am 23. Juli 2026 verlängerte Martínez-Olguín diese einstweilige Verfügung um zwei weitere Wochen bis zum 17. August 2026, weil inzwischen neben den Bundesstaaten auch die WGA eine weitergehende Preliminary Injunction beantragt hatte und zwischen den Parteien noch Uneinigkeit über Zeitplan und Format der für 3. August angesetzten Anhörung bestand. Diese Verlängerung wurde jedoch bereits einen Tag später durch die gemeinsame Verfahrensvereinbarung vom 24. Juli 2026 in der Praxis abgelöst: Statt eines gerichtlich verhängten, befristeten Stopps stand von da an eine von Paramount selbst eingegangene Verpflichtung, den Deal bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder bis 1. Juni 2027 nicht zu vollziehen - ein Zeitrahmen, der sich mit der nun festgelegten Terminsetzung auf März 2027 als realistisch erweist.

Was zuvor passiert ist

Eine Koalition von zwölf US-Bundesstaaten hat laut übereinstimmenden Medienberichten und einer Presseaussendung der kalifornischen Generalstaatsanwaltschaft am 13. Juli 2026 Klage eingereicht, um die rund 110 Milliarden Dollar schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance zu stoppen. Angeführt wird die Klage von Kaliforniens Attorney General Rob Bonta, mitgetragen von den Bundesstaaten Arizona, Colorado, Connecticut, Massachusetts, Minnesota, Nevada, New Jersey, New Mexico, New York, Oregon und Washington. Die Kläger berufen sich auf Section 7 des Clayton Act, wonach Fusionen untersagt sind, die den Wettbewerb wesentlich einschränken oder eine marktbeherrschende Stellung schaffen könnten. Nur einen Tag später, am 14. Juli 2026, zogen die Drehbuchautoren-Gewerkschaften Writers Guild of America West (WGAW) und Writers Guild of America East (WGAE) mit einer eigenen Kartellklage vor demselben Gericht nach. Zur Vorgeschichte des Deals selbst berichten Die Presse und heise online übereinstimmend, dass sich Warner Bros. Discovery ursprünglich bereits im Vorjahr mit Netflix auf einen Verkauf des Streaming- und Studiogeschäfts geeinigt hatte; Paramount ließ nicht locker und legte ein höheres Gebot für den gesamten Konzern samt Fernsehsendern wie CNN vor, woraufhin Netflix aus dem Bieterverfahren ausstieg.

Was die US-Quellen zeigen

Nach Darstellung der Klageschrift, wie sie von mehreren US-Medien sowie von heise.de und ORF wiedergegeben wird, würde das fusionierte Unternehmen künftig rund ein Drittel der Kinofilmverleih-Kapazitäten in den USA sowie rund ein Drittel des Basis-Kabelfernsehens kontrollieren. Einzelne deutschsprachige Berichte nennen dazu konkretere Bandbreiten von etwa 27 bis 30 Prozent je nach Marktsegment - ein Wert, der sich mit dem von der Richterin selbst im Beschluss genannten 27-Prozent-Anteil am breiten Kinostart-Vertrieb deckt. Auffällig ist die Parallele zur EU-Argumentation, die ebenfalls speziell im Filmvertrieb - nicht in der Produktion - ein Konzentrationsproblem sah, allerdings über das europäische Gemeinschaftsunternehmen UIP statt über den US-Kinoverleih. Auch beim Deal-Volumen selbst zeigt sich eine kleine Bandbreite: Während die meisten Quellen von rund 110 Milliarden Dollar sprechen (DER STANDARD beziffert dies mit rund 87,90 Milliarden Euro), geben Ars Technica und heise online den Wert mit rund 111 Milliarden Dollar an. Bemerkenswert bleibt der zeitliche Kontext: Das US-Justizministerium hatte die Fusion nach vorliegenden Berichten im Juni 2026 bereits ohne Auflagen freigegeben - sowohl die Klage der Bundesstaaten als auch jene der WGA richteten sich damit gegen eine bereits erteilte Bundesfreigabe, die durch die einstweilige Verfügung, deren Verlängerung, die freiwillige Aussetzung bis Juni 2027 und nun die gerichtliche Terminsetzung auf März 2027 faktisch außer Kraft gesetzt bleibt, ohne formal aufgehoben zu sein.

Der Fall Oregon

Ein eigener Nebenstrang betrifft Oregon: Generalstaatsanwalt Dan Rayfield hatte demnach bereits zuvor bei einem Gericht in Multnomah County beantragt, den Abschluss des Deals um 60 Tage zu verschieben, um Unterlagen zu Lobbying-Kontakten Paramounts mit dem Weißen Haus und dem Justizministerium zu prüfen, intern als ‘Project Warrior’ bezeichnet. Laut Berichten von Variety, Deadline und The Wrap zog Rayfields Büro diesen Verzögerungsantrag sowie die Unterlagenanforderung zurück, nachdem Paramount die Herausgabe verweigert habe. Die kartellrechtliche Untersuchung Oregons selbst laufe laut diesen Berichten weiter - nur der konkrete Verzögerungsantrag wurde zurückgezogen. Ob Oregon seine Prüfung angesichts der nun bis mindestens März 2027 laufenden Aussetzung fortsetzt, ist den gesichteten Quellen weiterhin nicht zu entnehmen.

Die Drehbuchautoren-Gewerkschaft klagt - und zieht ihren Eilantrag zurück

Laut übereinstimmenden Berichten von Variety, Deadline, Hollywood Reporter, Der Standard und Kurier reichten WGAW und WGAE am 14. Juli 2026 gemeinsam eine eigene Kartellklage ein. Die Gewerkschaft verweist auf eigene Daten, wonach Paramount und Warner Bros. zusammen zwischen 2021 und 2024 rund 35 Prozent der Kinofilm-Drehbuchjobs, zwischen 2022 und 2025 rund 36 Prozent der TV-Autoren-Projekte und zwischen 2021 und 2024 rund 38 Prozent aller Gesamtverträge auf sich vereinten. Damit läge ein fusioniertes Unternehmen laut Klage über der vom US Supreme Court als ‘mutmaßlich wettbewerbswidrig’ eingestuften Schwelle von 30 Prozent Marktanteil. Nach der einstweiligen Verfügung vom 20. Juli hatte die WGA zunächst zusätzlich einen eigenen Antrag auf eine Preliminary Injunction gestellt und versucht, den Zeitplan ihres Verfahrens an jenen der Staatenklage anzugleichen. Mit der Verfahrensvereinbarung vom 24. Juli 2026 zog die WGA diesen Eilantrag zurück, da Paramount durch die eigene Zusage, den Deal bis Juni 2027 oder bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zu vollziehen, das praktische Ziel des Antrags bereits erreicht habe. Ob die WGA-Klage und die Klage der Bundesstaaten dabei tatsächlich formell zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengeführt wurden, wie ein Bericht von heise online nahelegt, oder ob es sich - wie andere Recherchen andeuten - weiterhin um zwei getrennte, lediglich zeitlich abgestimmte Verfahren handelt, ist unklar. Ob die WGA ihre ursprüngliche Kartellklage in der Hauptsache unabhängig davon weiterverfolgt, ist den gesichteten Quellen ebenfalls nicht zu entnehmen - der nun für März 2027 angesetzte Prozess betrifft nach den vorliegenden Berichten in erster Linie die Klage der Bundesstaaten.

Wie Paramount reagiert

Vor der gerichtlichen Entscheidung reagierte Paramount laut einem Bericht von Deadline mit der Aussage, der Antrag der Bundesstaaten auf eine einstweilige Verfügung sei ‘eine der schwächsten Fusionskontroll-Anfechtungen der modernen Kartellrechtsgeschichte’; die Klägerseite könne eine Erfolgswahrscheinlichkeit nicht ansatzweise begründen, die Fusion sei ‘wettbewerbsfördernd, nicht wettbewerbsschädigend’. Bereits zur ursprünglichen Staatenklage hatte Paramount erklärt, diese beruhe auf einer ‘grundlegend fehlerhaften Anwendung des Kartellrechts’. Gegenüber der WGA-Klage hatte Paramount zugesagt, ein kombiniertes Unternehmen werde mindestens 30 Kinofilme pro Jahr mit vollen 45-Tage-Kinofenstern liefern und Beschäftigungsmöglichkeiten für Autorinnen und Autoren ausweiten statt verringern. Nach der einstweiligen Verfügung schlug Paramount einen deutlich versöhnlicheren Ton an: Das Unternehmen zeigte sich laut mehreren Medien ‘dankbar für die zügige Entscheidung des Gerichts’. Mit der Verlängerung bis 17. August signalisierte Paramount erneut Kompromissbereitschaft, und mit der Verfahrensvereinbarung vom 24. Juli 2026 ging das Unternehmen schließlich noch weiter: Statt eine gerichtliche Entscheidung über die Preliminary Injunction abzuwarten, akzeptierte Paramount freiwillig eine Aussetzung bis Juni 2027 samt möglicher Abstandszahlung und der bereits zuvor vereinbarten vierteljährlichen Ausgleichszahlung an Warner-Aktionäre. Mit der nun feststehenden, für Paramount ungünstigeren Terminsetzung auf März 2027 hat das Unternehmen die öffentliche Kommunikationsstrategie erkennbar verändert: Erstmals hat sich CEO David Ellison persönlich und ausführlich in einem Gastbeitrag für die New York Times zu Wort gemeldet, um den Deal zu verteidigen - laut heise online mit dem Argument, das fusionierte Unternehmen käme auf weniger als 20 Prozent der US-Fernsehnutzung und stehe im Wettbewerb mit Netflix, Amazon und Apple. Laut Deadline und CNN Business geht Ellison in dem Beitrag jedoch deutlich weiter und adressiert direkt die Frage nach dem Nachrichtensender CNN: Er vermutet, hinter den Klagen stehe eigentlich die Sorge um seinen künftigen Einfluss auf CNN, nicht der Marktanteil, und verspricht öffentlich, dessen redaktionelle Unabhängigkeit zu respektieren. Zur EU-Genehmigung liegt den gesichteten Quellen weiterhin keine eigene, gesondert zitierte Stellungnahme Paramounts vor. Warner Bros. Discovery hat sich weder zur einstweiligen Verfügung noch zu deren Verlängerung, zur EU-Entscheidung, zur Verfahrensvereinbarung, zur zusätzlichen Zahlungsverpflichtung noch zum nun feststehenden Prozesstermin mit einer eigenen inhaltlichen Position geäußert - diese durchgängige Zurückhaltung wird von mehreren Medien, darunter auch DER STANDARD, eigens vermerkt.

Politischer und öffentlicher Druck

Laut Medienberichten hat der US-Verfahrensstrang auch eine politische und öffentliche Dimension: Paramount Skydance wird von David Ellison geführt, Sohn des Investors und Trump-Unterstützers Larry Ellison, während Warner Bros. Discovery mit CNN einen Sender besitzt, der wiederholt in der Kritik des US-Präsidenten stand. Diese Konstellation wird in Teilen der Berichterstattung als möglicher Hintergrund für die als ungewöhnlich beschriebene, auflagenfreie Freigabe durch das US-Justizministerium im Juni angeführt, ohne dass ein belegter Kausalzusammenhang vorläge. Mit seinem NYT-Gastbeitrag hat David Ellison diese Dimension nun selbst öffentlich thematisiert, indem er laut Deadline und CNN Business einräumt, dass es bei den Klagen aus seiner Sicht im Kern um die Kontrolle über CNN gehe. Zusätzlich betonen mehrere Medien, dass alle zwölf klagenden Bundesstaaten von demokratischen Generalstaatsanwälten geführt werden - eine parteipolitische Zuordnung, die als Zitat aus den Quellen wiedergegeben wird, ohne dass daraus ein ursächlicher Zusammenhang mit der juristischen Bewertung folgt. Der öffentliche Widerstand aus der Filmbranche reicht weiter zurück: Bereits im April 2026 veröffentlichte eine Initiative um das ‘Committee for the First Amendment’ - eine von Jane Fonda mitgetragene Gruppierung - laut einer Presseaussendung ein offenes Schreiben gegen die Übernahme, unterzeichnet von mehr als 1.000 Filmschaffenden, darunter Joaquin Phoenix und mehr als 75 Oscar-Preisträgerinnen, -Preisträger und -Nominierte. Bei einer späteren öffentlichen Veranstaltung rief Fonda zusätzlich zur Unterzeichnung einer Petition an die Generalstaatsanwälte auf.

Was unklar bleibt

Eine ausführliche, unmittelbare offizielle Reaktion von Warner Bros. Discovery liegt in den gesichteten Quellen weiterhin zu keiner der jüngsten Entwicklungen vor - Paramount und sein CEO haben sich wiederholt und zunehmend öffentlichkeitswirksam geäußert, das andere beteiligte Unternehmen schweigt nach wie vor. Offen ist, wie das für 2. März 2027 angesetzte Hauptsacheverfahren letztlich ausgeht - davon hängt ab, ob die Übernahme vor dem 1. Juni 2027 doch noch vollzogen oder endgültig aufgegeben wird. Unklar ist auch, ob die WGA ihre ursprüngliche Kartellklage in der Hauptsache unabhängig vom zurückgezogenen Eilantrag weiterverfolgt, und ob die vereinbarte Abstandszahlung von rund 7 Milliarden Dollar tatsächlich relevant wird oder es vorher zu einem Urteil oder einer weiteren Einigung kommt. Offen bleibt zudem, ob die von heise online vorgerechnete Gesamtsumme von rund 1,2 Milliarden Dollar an zusätzlichen Zahlungen tatsächlich in dieser Höhe anfällt, sowie ob die Klagen von Bundesstaaten und WGA - wie von heise online berichtet, von anderen Quellen aber nicht bestätigt - tatsächlich zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengeführt wurden. Zur EU-Entscheidung bleibt offen, wer als unabhängiger Treuhänder zur Überwachung der Auflagen bestellt wird, wie die tatsächliche Umsetzung des UIP-Ausstiegs innerhalb der 13-Monats-Frist konkret erfolgt, und ob weitere Jurisdiktionen wie Großbritannien den Deal noch gesondert prüfen. Auch ob Oregon seine gesonderte kartellrechtliche Prüfung angesichts der neuen Terminsetzung fortsetzt, ist nicht bekannt. Eine unabhängige juristische Einschätzung zur Erfolgswahrscheinlichkeit der Bundesstaaten-Klage angesichts des nun feststehenden Prozesstermins liegt ebenfalls nicht vor, ebenso wenig eine Einschätzung dazu, welche Wirkung David Ellisons öffentliche Positionierung zur CNN-Unabhängigkeit auf den weiteren Verfahrensverlauf haben könnte.

Einordnung

Der Fall hat sich mit der Terminsetzung auf März 2027 abermals konkretisiert, ohne dass sich am grundsätzlichen Bild etwas ändert: Statt einer schnellen Klärung zieht sich das Verfahren nun über ein weiteres Dreivierteljahr hin, was für Paramount vor allem finanziell empfindlich wird - die bereits Ende Juli 2026 vereinbarte vierteljährliche Zahlung an Warner-Aktionäre summiert sich laut einer Berechnung von heise online auf rund 1,2 Milliarden Dollar bis zum absehbaren Prozessende, eine Zahl, die als Hochrechnung und nicht als belegte Endsumme zu lesen ist. Dass Paramount-Chef David Ellison angesichts dieser Aussichten erstmals selbst und ausführlich öffentlich für den Deal wirbt, lässt sich als Versuch lesen, das öffentliche Bild der Übernahme angesichts der bevorstehenden langen Wartezeit aktiv mitzugestalten - bemerkenswert ist dabei, dass er nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien selbst einräumt, es gehe im Kern nicht um Marktanteile, sondern um die Kontrolle über CNN. Der Fall bleibt regulatorisch weiterhin gespalten: In der EU ist die Übernahme kartellrechtlich bereits freigegeben, in den USA hängt ihr endgültiger Ausgang nun von dem für 2. März 2027 terminierten Hauptsacheverfahren zur Kartellklage der Bundesstaaten ab. Ein direkter österreichischer Bezug ist weiterhin nicht erkennbar. Dass sich Warner Bros. Discovery bislang zu keiner der Entwicklungen ausführlich geäußert hat, während Paramount wiederholt und zunehmend öffentlichkeitswirksam Stellung bezieht, lässt eine abschließende Bewertung der Unternehmensstrategie beider Seiten weiterhin offen. Auch die widersprüchlichen Angaben zur angeblichen Zusammenführung der Bundesstaaten- und WGA-Klagen zeigen, dass einzelne Verfahrensdetails je nach Quelle unterschiedlich dargestellt werden und nicht unbesehen übernommen werden sollten. Der endgültige Ausgang des Deals bleibt insgesamt offen: Die Terminsetzung auf März 2027 verschiebt die Entscheidung über Vollzug oder Scheitern der Übernahme weiter in die Zukunft, ohne dass damit bereits feststeht, wie ein Gericht die kartellrechtlichen Vorwürfe der Bundesstaaten in der Sache beurteilen wird.