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Wien schärft seine Regeln für Kurzzeitvermietungen über Airbnb und ähnliche Plattformen nach: Ab 1. Jänner 2027 gilt eine Registrierungspflicht, für die im November 2026 das Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz im Landtag beschlossen werden soll. Bestehende Anbieterinnen und Anbieter erhalten eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2027, ohne gültige Registrierungsnummer drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich wird die Umwidmung von Wohnungen in gewerbliche Beherbergungsstätten eingeschränkt: Mindestens 80 Prozent der Nutzflächen müssen künftig für Wohnzwecke erhalten bleiben. Laut einem Bericht des ORF unter Berufung auf die Wiener Baupolizei wurden 2025 bereits 305 solcher Umwandlungsanträge gestellt, mit steigender Tendenz.

Die Ankündigung sorgte für geteilte Reaktionen. Die Mietervereinigung Österreichs begrüßte die Verschärfung, forderte aber zugleich strenge Kontrollen und weitergehende Mietrechtsreformen auf Bundesebene. Die Wiener Grünen kritisierten die 80-Prozent-Grenze hingegen als „Freibrief“ für Immobilien-Spekulanten und verwiesen auf eine eigene, nicht unabhängig bestätigte Schätzung von rund 14.000 dauerhaft touristisch genutzten Wohnungen. Die SPÖ-Rathausfraktion verteidigte die Reform als Schutz des Wohnraums für die Wiener Bevölkerung; die Stadt selbst verwies auf eigene Vollzugszahlen von 558 weitergeleiteten Anzeigen bis Ende Juli 2026. Ein Kommentar in der Tageszeitung Der Standard wertet die Registrierungspflicht zwar als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber zusätzlich Maßnahmen zur Mobilisierung von Leerstand, um leistbaren Wohnraum zu sichern.

Wie im bisherigen Bericht zur EU-weiten Airbnb-Regulierung dargestellt, verhandelt die EU parallel über einen eigenen „Affordable Housing Act“ – die Wiener Neuregelung stützt sich den vorliegenden Quellen zufolge jedoch auf eine bereits bestehende, davon unabhängige EU-Verordnung zur Datenerhebung. Ob der Wiener Landtag das Gesetz im November 2026 wie angekündigt beschließt und wie die neue 80-Prozent-Grenze kontrolliert werden soll, ist noch offen.

Registrierungspflicht, 80-Prozent-Grenze, Strafen bis 50.000 Euro

Wien schärft seine Regeln für Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com deutlich nach. Ab 1. Jänner 2027 dürfen Wohnungen auf solchen Plattformen nur noch angeboten werden, wenn sie zuvor bei der Stadt registriert wurden. Grundlage dafür ist das neue Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG), das laut Ankündigung der Stadt im November 2026 im Landtag beschlossen werden soll – der parlamentarische Beschluss selbst steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Wer bereits jetzt eine Wohnung anbietet, bekommt eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2027, um sich registrieren zu lassen; für neue Angebote gilt die Pflicht bereits ab dem Stichtag. Nach positiver Prüfung durch die Stadt erhalten Gastgeberinnen und Gastgeber eine Registrierungsnummer, die künftig in jedem Inserat aufscheinen muss – eine Art „Nummerntafel“ für die Wohnung. Ohne gültige Nummer drohen bei Verstößen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Fall.

Zusätzlich schließt die Stadt ein bisher genütztes Schlupfloch: Die Umwidmung von Wohnungen in gewerblich geführte Beherbergungsstätten, für die die reguläre 90-Tage-Grenze der Kurzzeitvermietung nicht gilt, wird eingeschränkt. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße für Wohnzwecke erhalten bleiben; ausgenommen sind Betriebe mit Personal wie klassische Hotels oder Pensionen. Auch diese Regelung soll mit 1. Jänner 2027 wirksam werden. Laut einem Bericht des ORF unter Berufung auf die Wiener Baupolizei wurden allein im Jahr 2025 insgesamt 305 solcher Umwandlungsanträge gestellt, mit steigender Tendenz – eine Zahl, die bislang nur aus dieser einen Quelle vorliegt.

Mietervereinigung lobt, Grüne sprechen von einem „Freibrief“

Die Ankündigung löste am selben Tag mehrere politische Reaktionen aus. Die Mietervereinigung Österreichs begrüßte den Schritt: Präsident Georg Niedermühlbichler bezeichnete die Neuregelung als wichtige Entscheidung für alle, die in Wien mieten oder eine Wohnung suchen, forderte aber zugleich konsequente Kontrollen, um Verstöße aufzudecken, sowie weitergehende Reformen im Mietrecht auf Bundesebene.

Die Wiener Grünen übten dagegen scharfe Kritik. Landessprecherin Judith Pühringer und Wohnbausprecher Georg Prack warfen Bürgermeister Ludwig vor, mit der 80-Prozent-Grenze faktisch einen „Freibrief“ für Immobilien-Spekulanten zu schaffen, weil weiterhin bis zu 20 Prozent einer Umwidmung möglich blieben. Nach eigenen, nicht unabhängig überprüften Angaben der Grünen würden bereits rund 14.000 Wiener Wohnungen dauerhaft als Tourismus-Unterkünfte genutzt – mehr, als der gesamte Bezirk Josefstadt an Wohnungen zähle. Die Partei fordert eine ausnahmslose Wohnzweckbindung statt der Prozentgrenze und wirft der Stadtregierung vor, insgesamt zu spät zu handeln.

Die SPÖ-Rathausfraktion verteidigte die Reform. Gemeinderätin Waltraud Karner-Kremser erklärte, Wien gehe damit konsequent gegen Kurzzeitvermietung vor und sichere Wohnraum für die Wiener Bevölkerung. Die Stadt selbst verwies zudem auf eigene Vollzugszahlen: Bis Ende Juli 2026 seien laut einer Mitteilung des Bürgermeisters 558 Anzeigen wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Kurzzeitvermietung an die zuständige Magistratsabteilung MA 64 weitergeleitet worden – eine Zahl, die bislang nur aus dieser einen städtischen Quelle vorliegt.

Kommentar: „Es braucht mehr als verschärfte Regeln“

Über die politischen Wortmeldungen hinaus meldete sich auch die Kommentarspalte zu Wort. In einem Meinungsbeitrag in der Tageszeitung Der Standard wird die Registrierungspflicht zwar als Schritt in die richtige Richtung gewertet, weil sie erstmals einen validen Überblick über den Markt der Kurzzeitvermietung in Wien ermöglichen soll. Der Kommentar argumentiert jedoch, dass strengere Airbnb-Regeln allein nicht ausreichten, um leistbaren Wohnraum zu sichern, und fordert von der Stadt zusätzlich Maßnahmen zur Mobilisierung von Leerstand. Diese Einschätzung ist als Meinungsäußerung des Mediums zu verstehen, nicht als eigenständig belegte Tatsachenfeststellung über die Wirksamkeit der Reform.

Vorgeschichte: 90-Tage-Regel und EU-Debatte

In Wien gilt bereits seit Längerem eine Obergrenze von höchstens 90 Tagen touristischer Vermietung pro Jahr, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Auf EU-Ebene hatte die Europäische Kommission erst Anfang September 2026 mit dem „Affordable Housing Act“ einen separaten Vorschlag vorgelegt, der Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben soll, Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit ausgewiesener Wohnungsnot zu beschränken – wie im bisherigen Bericht dazu dargestellt, ist dieser Vorschlag noch nicht beschlossen und Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament. Das nun angekündigte Wiener Register stützt sich den vorliegenden Quellen zufolge auf eine bereits bestehende, davon unabhängige EU-Verordnung zur Datenerhebung bei Kurzzeitvermietungen – die beiden EU-Regelungsebenen sollten also nicht miteinander verwechselt werden.

Was noch offen ist

Offen bleibt, ob der Wiener Landtag das WKVRG im November 2026 tatsächlich wie angekündigt und ohne inhaltliche Änderungen beschließt. Unklar ist auch, wie die Stadt die Einhaltung der neuen 80-Prozent-Grenze und die Vollständigkeit der Registrierungen in der Praxis kontrollieren will, und ob sich die von den Grünen genannte Zahl von rund 14.000 dauerhaft touristisch genutzten Wohnungen unabhängig bestätigen lässt. Eine Reaktion von Airbnb oder anderen Vermittlungsplattformen auf die Wiener Pläne liegt bislang nicht vor. Ebenso offen ist, ob die Stadt auf die in einem Standard-Kommentar erhobene Forderung nach zusätzlicher Leerstandsmobilisierung reagiert.