In Arzl im Pitztal (Bezirk Imst) wurde ein Wolf erlegt, nachdem er auf einer Heimweide nahe einer Siedlung mehrere Ziegen gerissen hatte – Der Standard und Die Presse nennen sechs Tiere, die „Tiroler Tageszeitung“ sieben. Der Abschuss erfolgte noch am selben Abend, doch anders als bei den zuvor bekannten Fällen in Tirol lag für dieses Jagdgebiet keine Abschussverordnung des Landes vor. Der WWF Österreich reagierte mit scharfer Kritik, sprach vom Verdacht einer unrechtmäßigen Tötung einer geschützten Art und forderte rasche Aufklärung sowie einen Aktionsplan gegen Wildtierkriminalität – eine Einschätzung der Organisation, keine behördliche Feststellung.
Ob die gesetzliche Voraussetzung „Gefahr in Verzug“ im konkreten Fall erfüllt war, ist nach Angaben des Landes selbst noch offen und Gegenstand laufender Erhebungen. Parallel dazu laufen tierärztliche und genetische Untersuchungen: DNA-Proben des Kadavers wurden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Vetmeduni Wien geschickt, Ergebnisse werden erst in den kommenden Wochen erwartet. Wie im bisherigen Bericht zu den Wolfsabschüssen in Tirol und Vorarlberg dargestellt, waren im August bereits Wölfe im Sellraintal und im Montafon nach ordnungsgemäß erlassenen Verordnungen erlegt worden – der neue Fall unterscheidet sich davon gerade durch die fehlende Rechtsgrundlage.
Zeitgleich zeigte eine neue BOKU-Studie, dass sich auf rund zehn Prozent der österreichischen Landesfläche geeigneter Wolfslebensraum und erhöhtes Risiko für Weidetierverluste überschneiden – eine Grundlage, die laut den Studienautoren helfen soll, Herdenschutzmaßnahmen künftig gezielter zu planen.
Abschuss ohne Rechtsgrundlage: neuer Fall in Tirol
In Arzl im Pitztal (Bezirk Imst) ist es zu einem Wolfsabschuss gekommen, der sich von den bisher bekannten Fällen in Tirol unterscheidet: Anders als bei den zuvor erlegten Wölfen im Sellraintal und im Bezirk Imst lag für das betreffende Jagdgebiet keine Abschussverordnung des Landes vor. Ausgangspunkt war ein Riss auf einer Heimweide nahe einer Siedlung: Ein Wolf tötete dort am Sonntagvormittag mehrere Ziegen – Der Standard und Die Presse sprechen von sechs Tieren, die „Tiroler Tageszeitung“ von sieben. Noch am selben Abend wurde in demselben Bereich ein Wolf erlegt. Das Land Tirol bestätigte den Vorfall der APA.
WWF: Verdacht auf unrechtmäßige Tötung
Der WWF Österreich reagierte mit scharfer Kritik. Weil für das Jagdgebiet keine Abschussverordnung in Kraft war, bestehe aus Sicht der Naturschutzorganisation der Verdacht einer unrechtmäßigen Tötung einer geschützten Art. Der WWF verlangt eine rasche und lückenlose Aufklärung des Falls sowie – darüber hinausgehend – einen Aktionsplan gegen Wildtierkriminalität. Das ist eine Einschätzung der Organisation, keine behördliche Feststellung; ob sich daraus tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche ergibt, ist offen.
Offene Rechtsfrage und laufende Prüfung
Nach Tiroler Regelung dürfen sogenannte Schad- und Risikowölfe nur entnommen werden, wenn entweder eine Maßnahmenverordnung besteht oder „Gefahr in Verzug“ vorliegt – also Leben oder Gesundheit von Nutztieren in einem ausgewiesenen Alpschutzgebiet oder auf einer Weidefläche gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht sind. Ob diese Voraussetzung im Fall von Arzl im Pitztal erfüllt war, ist nach Angaben des Landes selbst Gegenstand laufender Erhebungen – eine abschließende Bewertung liegt nicht vor. Parallel dazu läuft die tierärztliche Aufarbeitung: Der Kadaver wurde amtstierärztlich untersucht, DNA-Proben gingen an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Vetmeduni Wien. Die Ergebnisse, die auch zeigen sollen, ob das erlegte Tier tatsächlich der Verursacher des Risses war, werden erst in den kommenden Wochen erwartet.
Vorgeschichte
Wolfsabschüsse nach Nutztierrissen sind in Tirol im Jahr 2026 keine Einzelfälle: Wie im bisherigen Bericht zu den Wolfsabschüssen in Tirol und Vorarlberg dargestellt, waren im August sowohl im Sellraintal als auch im Montafon (Vorarlberg) Wölfe nach ordnungsgemäß erlassenen Abschussverordnungen erlegt worden. Der aktuelle Fall in Arzl im Pitztal reiht sich thematisch in diese Serie ein, unterscheidet sich aber gerade dadurch, dass hier keine solche Verordnung vorlag – und damit erstmals die Rechtmäßigkeit eines Abschusses selbst zum zentralen Streitpunkt wird.
Hintergrund: wo sich Wolf und Weidetier am häufigsten begegnen
Zeitgleich mit dem Fall in Arzl im Pitztal wurde eine neue Studie des BOKU-Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft bekannt, die erstmals österreichweit untersucht, wo geeigneter Wolfslebensraum und erhöhtes Risiko für Weidetierverluste zusammenfallen. Das Team um Erstautor Florian Kunz verknüpfte 124 ausgewählte Wolfsnachweise und 109 dokumentierte Rissereignisse mit 37 Faktoren wie Waldbedeckung, Geländeform, Siedlungsnähe und Weidewirtschaft. Ergebnis: Rund 47 Prozent der Landesfläche gelten grundsätzlich als geeigneter Lebensraum, auf 23 Prozent besteht erhöhte Anfälligkeit für Nutztierverluste – auf rund zehn Prozent der Fläche, laut Berichten umgerechnet etwa 8.000 Quadratkilometer, überschneidet sich beides. Die Studie soll helfen, Präventionsmaßnahmen wie Herdenschutz gezielter zu planen, ersetzt aber keine Einzelfallbewertung wie jene in Arzl im Pitztal.


