Die FPÖ hat laut mehreren österreichischen Medien eine Popularbeschwerde gegen die Wahl von Clemens Pig zum ORF-Generaldirektor bei der Medienbehörde KommAustria eingeleitet. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nennt die Bestellung „völlig rechtswidrig“ und verweist auf fehlende Rundfunkerfahrung Pigs, ein aus seiner Sicht zu kurzes Auswahlverfahren sowie einen angeblichen „Sideletter“, der der ÖVP ein Vorschlagsrecht für den Posten eingeräumt haben soll. Laut Kurier sollen die nötigen Unterstützungserklärungen erst kommende Woche formell übergeben werden.
Zur ursprünglichen Wahl ist mehr bekannt: Rund 75 Personen bewarben sich, eine Findungskommission ließ nur 13 zu, neun kamen zum Hearing, und Pig erhielt im ersten Wahlgang 21 von 35 Stimmen im Stiftungsrat. Der Stiftungsrat weist die FPÖ-Vorwürfe laut Kurier zurück und verweist auf ein Verfahren mit Expertinnen und Experten.
Ob der behauptete Sideletter existiert, wie KommAustria entscheidet und wie Pig selbst reagiert, ist derzeit offen. Die Quellenlage zeigt vor allem die Position der FPÖ, eine unabhängige Prüfung der Vorwürfe steht aus.
Was passiert ist
Die FPÖ hat laut mehreren österreichischen Medien einen Schritt gegen die Bestellung von Clemens Pig zum ORF-Generaldirektor angekündigt beziehungsweise eingeleitet: eine sogenannte Popularbeschwerde bei der Medienbehörde KommAustria. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wird mit den Worten zitiert, es sei „vollkommen klar, dass die Bestellung von Generaldirektor Pig völlig rechtswidrig gewesen ist“. Laut Kurier sollen die für die Beschwerde gesammelten Unterstützungserklärungen kommende Woche förmlich übergeben werden – die Vorlage bei der Behörde ist demnach noch im Gange, nicht bereits vollständig abgeschlossen.
Eine Popularbeschwerde nach dem ORF-Gesetz erlaubt es Rundfunkgebühren-Zahlerinnen und -Zahlern, mutmaßliche Gesetzesverstöße bei der KommAustria anzuzeigen, sofern mindestens 120 Personen den Schritt mittragen. Ob diese Zahl bereits erreicht ist oder erst erreicht werden soll, geht aus den vorliegenden Berichten nicht eindeutig hervor.
Die Vorwürfe der FPÖ
Nach den vorliegenden Quellen stützt die FPÖ ihre Beschwerde auf mehrere Punkte. Erstens erfülle Pig, langjähriger Geschäftsführer der Nachrichtenagentur APA, die Ausschreibungsvoraussetzungen für die ORF-Spitze nicht, weil ihm einschlägige Radio- oder Fernseherfahrung fehle. Zweitens sei das Auswahlverfahren zu kurz angesetzt gewesen, um die zahlreichen Bewerbungen seriös zu prüfen. Drittens verweist die Partei auf einen angeblichen „Sideletter“ innerhalb des Regierungsprogramms, durch den der ÖVP ein Vorschlagsrecht für den Posten des ORF-Generaldirektors eingeräumt worden sein soll.
Diese drei Punkte sind bislang ausschließlich als Darstellung der FPÖ dokumentiert. Ein Ausschreibungstext, ein vollständiger Sitzungsverlauf des Auswahlverfahrens oder der Wortlaut eines Sideletters wurden im Rahmen dieser Recherche nicht eingesehen, weshalb sich die Vorwürfe derzeit nicht unabhängig bestätigen lassen.
Was die Quellen zum Auswahlverfahren zeigen
Zur ursprünglichen Wahl selbst liegt mehr Material vor: Laut übereinstimmenden Medienberichten hatten sich rund 75 Personen fristgerecht um die ORF-Spitze beworben. Eine Findungskommission stufte davon nur 13 Bewerbungen als kriterienkonform ein, neun Personen kamen in weiterer Folge zum Hearing vor dem Stiftungsrat. Im ersten Wahlgang entfielen 21 der 35 Stimmen im Stiftungsrat auf Pig, womit er bereits im ersten Anlauf die nötige Mehrheit erreichte. Unter den unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern waren unter anderem der frühere HBO-Manager Johannes Larcher und Ex-ProSiebenSat.1Puls4-Chef Markus Breitenecker.
Ob die von der FPÖ kritisierte Verfahrensdauer von rund zehn Werktagen sich konkret auf die Prüfung durch die Findungskommission oder auf einen anderen Verfahrensschritt bezieht, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht eindeutig klären.
Was unklar bleibt
Der ORF-Stiftungsrat weist die Vorwürfe laut Kurier zurück: Das Verfahren sei unter Einbindung von Expertinnen und Experten korrekt abgelaufen. Eine Beschwerde „steht jedem frei“, man habe aber ohnehin darauf geachtet, „auf der sicheren Seite“ zu sein, wird der Stiftungsratsvorsitzende sinngemäß zitiert. Diese Gegenposition ist bislang nur knapp dokumentiert, eine ausführliche eigene Stellungnahme des Stiftungsrats oder von Clemens Pig selbst liegt nicht vor.
Ebenfalls offen ist, ob und wann die KommAustria über die Beschwerde entscheidet, welche rechtlichen Konsequenzen ein positiver oder negativer Bescheid hätte, und ob der von der FPÖ ins Spiel gebrachte „Sideletter“ in der beschriebenen Form tatsächlich existiert. Bis zu einer Klärung durch die Behörde oder durch Einsicht in entsprechende Dokumente bleibt die Frage der Rechtmäßigkeit unentschieden.
Einordnung
Der Vorgang reiht sich in eine länger laufende Debatte um politischen Einfluss auf Personalentscheidungen im ORF ein, in deren Zusammenhang bereits zuvor über sogenannte Sideletter der Koalitionsparteien berichtet worden war. Dass eine Oppositionspartei eine Wahl zur ORF-Spitze mit einer Popularbeschwerde anficht, ist im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zulässig, sagt aber für sich genommen nichts über den Ausgang eines solchen Verfahrens aus. Die vorliegenden Berichte zeigen vor allem die Position der FPÖ deutlich, während Gegendarstellungen bislang nur in verkürzter Form vorliegen. Eine abschließende Bewertung der Rechtmäßigkeit der Bestellung ist auf Basis der aktuellen Quellenlage nicht möglich.


