Instagram geht künftig gegen Videos vor, die Menschen heimlich mit Smart Glasses zeigen und bloßstellen. Instagram-Chef Adam Mosseri kündigte per Instagram-Story an, solche Inhalte – etwa sogenannte Flirtvideos – zu entfernen. Meta hat laut Berichten bereits zwei reichweitenstarke Konten deaktiviert, die Frauen im öffentlichen Raum ohne Einwilligung gefilmt hatten, und ein Update ausgerollt, das die Aufnahme-LED der Brillen vor Manipulation schützen soll.
Parallel sorgt in Österreich ein konkreter Fall für Diskussionen: Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber trägt öffentlich eine KI-gestützte Datenbrille, was bei Amtskolleg:innen Sorge vor heimlichen Aufnahmen auslöst. Anzengruber weist das zurück und begründet die Brille mit Augenschonung und Telefonie. Befragte Jurist:innen – ein Rechtsanwalt der Universität Wien sowie ein Rechtswissenschaftler – kommen unabhängig voneinander zum Schluss, dass die Aufnahme-LED allein nicht als ausreichende Information nach Datenschutzrecht gilt.
In Deutschland hat sich die Verbotsdebatte inzwischen weiter verbreitert: Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs stuft Metas Smart Glasses als getarnte Kameras ein und hält ein vollständiges Verkaufsverbot für möglich – eine Einschätzung, die mittlerweile auch von österreichischen Medien wie Der Standard und futurezone sowie weiteren deutschen Häusern bestätigt wird. Als rechtliche Grundlage nennen Berichte nicht die DSGVO, sondern das Verbot getarnter Aufnahmegeräte nach § 90 Telekommunikationsgesetz; zuständig für eine Entscheidung wäre die Bundesnetzagentur, die weiterhin prüft, ohne dass bislang etwas entschieden ist. Für die Geräte hat sich zudem der Begriff „Perversling-Brillen“ etabliert, der auf konkrete Missbrauchsfälle als Hintergrund verweist. Konkurrent Apple soll die Vorstellung eigener Smart Glasses laut Berichten unter anderem aus Datenschutzgründen auf 2027 verschoben haben, während der Umsatz mit Meta-Brillen laut Medienberichten weiter deutlich wächst.
Was passiert ist
Instagram geht künftig gegen Videos vor, die mit Smart Glasses heimlich aufgenommen wurden und Menschen bloßstellen oder belästigen. Das hat Instagram-Chef Adam Mosseri in einer Instagram-Story angekündigt. Wer Inhalte veröffentliche, die andere Menschen vorführen und belästigen – etwa sogenannte Flirtvideos –, dessen Beiträge würden entfernt, sagte Mosseri laut heise online und kündigte an, „mit allen verfügbaren Mitteln“ dagegen vorzugehen. Meta hat demnach bereits zwei reichweitenstarke Instagram-Konten deaktiviert, die regelmäßig Frauen im öffentlichen Raum ohne deren Einwilligung gefilmt hatten; das Unternehmen bestätigte laut heise, dass die Sperren wegen belästigender Videos erfolgten, die mit Meta-Smart-Glasses aufgenommen worden waren. Zusätzlich hat Meta ein Update ausgerollt, das die Aufnahme-LED der Brillen vor Manipulation schützen soll.
Der Innsbrucker Fall
Parallel zur globalen Debatte sorgt in Österreich ein konkreter Fall für Diskussionen: Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber trägt öffentlich eine KI-gestützte Smart-Glasses-Brille, laut Tiroler Tageszeitung ein Modell von Oakley Meta. Mehrere seiner Amtskolleg:innen fürchten laut übereinstimmenden Berichten von Die Presse, Kleine Zeitung, ORF Tirol und Tiroler Tageszeitung, ohne ihr Wissen aufgezeichnet zu werden. Anzengruber weist das zurück: Er trage die Brille in erster Linie zur Schonung der Augen sowie um zu telefonieren und sich Nachrichten vorlesen zu lassen, die Kamerafunktion nutze er nicht. Nach ORF-Tirol-Berichten hatten KPÖ und Alternative Liste (ALI) im Innsbrucker Gemeinderat dazu eine Anfrage eingebracht.
Was die Rechtslage sagt
Zur rechtlichen Einordnung hat Die Presse den Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragten der Universität Wien, Daniel Stanonik, befragt. Demnach braucht es für die Verarbeitung personenbezogener Daten – etwa wenn eine Person auf einem Video erkennbar ist – stets eine Rechtsgrundlage, etwa berechtigtes Interesse oder eine informierte Einwilligung, die auch den Zweck der Aufnahme umfassen muss. Die an den Brillen verbaute Aufnahme-LED reicht laut Stanonik dafür nicht aus, weil Betroffene daraus nicht ableiten können, wozu ihre Daten verwendet werden – zumal die Aufnahmen oft cloudbasiert und teils in datenschutzrechtlich schwächer regulierte Drittländer wie die USA übermittelt werden. Zu einer ganz ähnlichen Einschätzung kommt laut ORF Tirol unabhängig davon der Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann im Innsbrucker Fall: Ein kleines Lichtsignal sei als Transparenzmaßnahme unzureichend, etwa weil es bei Gegenlicht oder Sonnenschein leicht übersehen werden könne. Genau an diesem Punkt – der Unzulänglichkeit der LED als Information – setzt auch die deutsche Verbotsdebatte an, die sich allerdings auf eine andere Rechtsgrundlage stützt als die von Stanonik und Kettemann diskutierte DSGVO.
Deutschland diskutiert ein Verbot der Meta-Brillen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, hält ein vollständiges Verkaufsverbot der Meta-Smart-Glasses in Deutschland für möglich. Diese Einschätzung wird inzwischen von einem deutlich breiteren Medienfeld übereinstimmend wiedergegeben – neben deutschen Häusern wie Golem.de und heise online berichten mittlerweile auch t3n, ad-hoc-news sowie österreichische Medien wie Der Standard und futurezone darüber. Fuchs’ Behörde stuft die Brillen als getarnte Kameras ein: Besitz und Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, sind in Deutschland grundsätzlich untersagt, und die Aufnahme-LED hält Fuchs für kein ausreichendes Signal, weil sie im Alltag leicht übersehen werden könne. Als rechtliche Grundlage für ein mögliches Verbot nennen mehrere Berichte nicht die DSGVO, sondern § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der den Vertrieb von Geräten untersagt, die zur unbefugten Bild- oder Tonaufnahme geeignet sind und dabei einen anderen Gegenstand vortäuschen. Für eine tatsächliche Entscheidung wäre die Bundesnetzagentur zuständig; sie prüft laut mehreren Berichten weiterhin das Vorgehen, eine Entscheidung ist bislang nicht gefallen. Weder Meta noch die Bundesnetzagentur noch die Hamburger Behörde selbst haben sich unseren Quellen zufolge mit einer im Volltext vorliegenden eigenen Stellungnahme dazu geäußert. In der öffentlichen Debatte hat sich für die Geräte zudem der abwertende Begriff „Perversling-Brillen“ etabliert – ein Hinweis darauf, dass hinter der regulatorischen Diskussion auch konkrete Fälle heimlicher Aufnahmen im öffentlichen Raum stehen, ähnlich jenen, die bereits Instagrams Kontosperren ausgelöst hatten.
Apple bremst eigene Smart-Glasses-Pläne
Auch Apple arbeitet Berichten zufolge an einer eigenen Smart-Glasses-Linie, zögert laut einem Bericht von Der Standard aber erkennbar mit deren Markteinführung – auch wegen der öffentlichen Kritik am Umgang von Meta mit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten. Nach weiteren Medienberichten soll die offizielle Vorstellung eines ersten Modells nun erst zur Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2027 erfolgen, der Marktstart entsprechend später als ursprünglich erwartet. Apple setze demnach auf eine strikt lokale Datenverarbeitung ohne Gesichtserkennung und ohne Cloud-Training der KI-Modelle, um sich von Meta abzugrenzen. Eine offizielle Bestätigung dieser Zeitpläne oder Beweggründe durch Apple selbst liegt nicht vor; die Berichte stützen sich auf Medienrecherchen mit Bezug auf unternehmensnahe Quellen.
Wachsender Markt trotz Kontroversen
Trotz der anhaltenden Datenschutzkritik wächst das Geschäft mit Smart Glasses weiter. Laut heise online ist der Umsatz mit Meta-Brillen zuletzt nahezu verdoppelt. Genaue, von uns geprüfte Rohzahlen zu Umsatz, Vergleichszeiträumen oder Marktanteilen liegen nicht vor – die Angabe stammt aus einem einzelnen Medienbericht ohne im Volltext eingesehene Unternehmensmitteilung.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob Instagrams neue Sperrpraxis auch für andere Meta-Dienste wie Facebook gilt – dazu liegt laut heise keine Angabe vor. Unklar bleibt zudem, wie Instagram missbräuchliche Aufnahmen technisch überhaupt erkennt, und wie verbreitet das Phänomen heimlicher Smart-Glasses-Aufnahmen im deutschsprachigen Raum tatsächlich ist; belastbare Zahlen dazu liegen nicht vor. Im Innsbrucker Fall ist offen, ob die politische Kritik an Anzengruber weitere Folgen hat, etwa im Gemeinderat, und ob es zu einer offiziellen Stellungnahme der österreichischen Datenschutzbehörde kommt. In Deutschland bleibt trotz der inzwischen sehr breiten Medienberichterstattung offen, ob und wann die Bundesnetzagentur tatsächlich ein Verkaufsverbot für Meta-Brillen ausspricht, wie Meta darauf reagieren würde, ob sich die berichtete rechtliche Einordnung nach § 90 TKG in einer offiziellen Stellungnahme bestätigt und ob Apple seinen berichteten Zeitplan bis 2027 tatsächlich einhält.
Einordnung
Die Debatte um Smart Glasses hat sich seit den ersten Instagram-Maßnahmen deutlich verbreitert: Aus einzelnen Missbrauchsfällen ist eine regulatorische Diskussion in Deutschland geworden, die inzwischen von einem länderübergreifenden Medienfeld – von deutschen Fachmedien bis zu österreichischen Häusern wie Der Standard und futurezone – aufgegriffen wird, während gleichzeitig Konkurrent Apple bei einem eigenen Produkt erkennbar vorsichtiger agiert und der kommerzielle Erfolg von Metas Brillen laut Berichten weiter zunimmt. Eine Werbekampagne des Konzerns mit der US-Influencerin Kylie Jenner war zuvor auf Gegenwind gestoßen, und die Sängerin Lorde bezeichnete die Brillen bei einem Festivalauftritt öffentlich als „nicht sexy“ und riet vom Kauf ab. Berichte über Tests von Gesichtserkennungsfunktionen und über kenianische Datenannotator:innen, die private Nutzervideos gesichtet haben sollen, hatten die Vorbehalte laut heise zusätzlich verstärkt. Dass sich für die Geräte in mehreren Sprachen der abwertende Begriff „Perversling-Brillen“ etabliert hat, zeigt, wie sehr konkrete Missbrauchsfälle die öffentliche Wahrnehmung inzwischen prägen. Der Innsbrucker Fall zeigt zugleich, dass die Debatte längst auch in Österreich angekommen ist – nicht nur bei anonymen Einzelfällen, sondern bei einem Amtsträger, dessen Geräteauswahl zum politischen Streitpunkt wurde. Trotz der breiteren Bestätigung bleibt die Faktenbasis der deutschen Verbotsdebatte dieselbe wie zuvor: eine einzelne Behörden-Einschätzung, keine gerichtliche oder unternehmensseitige Entscheidung. Ob sie tatsächlich zu einer regulatorischen Maßnahme führt, ist weiterhin offen.


